ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Die Reisebedingungen ergänzen die 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäss 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschrei- bung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wer- den wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstat- tung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Gutscheine (z.B. Ho- telketten) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter Rücktritt bzw. Rück- trittspauschale geregelt. 1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG Sie können unsere Angebote in einem Reisebüro oder direkt bei Smyril Line Deutschland buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmel- dung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit auf- geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schrift- liche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfugung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisever- trag zwischen Ihnen und uns vor. 2. BEZAHLUNG Nach Vertragsabschluss ist innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 fällig, die später auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restsumme muss spätestens 30 Tage vor Abfahrt bezahlt werden. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Abfahrt getätigt werden, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Pauschalreisen ist eine Zahlung erst nach Erhalt eines Sicherungsscheines fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die Reederei das Recht einer gebührenpflichtigen Stornierung vor. Für Gruppenbuchungen gelten besondere Bedingungen. 3. REISEPROGRAMM UND LEISTUNGEN Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allge- meinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständ- lich informieren werden. 4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistung- sansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderun- gen oder -abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafenge- bühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Rei- sepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wer- den wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ver- langen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. 4.1 Aufgrund der Besonderheiten der Wettersituation im Nordat- lantik wird Passagieren dringend geraten, sich spätestens einen Tag vor Fahrtantritt über eventuelle Fahrplanänderungen zu informieren, wahlweise unter Tel. +298 345800 oder auf www.smyril-line.com. 5. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER 5.1 Rücktritt Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn verlangen. Unser Ersat- zanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Auf- wendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches ergibt sich aus Ziffer 18, es sei denn, Sie können den Nachweis erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht bzw. wesentlich niedriger als die berechnete pauschale ent- standen ist. 5.2 Umbuchung Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorg- enommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 25,- . 5.3 Ersatzteilnehmer Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemel- dete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel mit der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise- erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vor- schriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 5.4 Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Be- weisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. 6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise 7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisever- trag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kün- digen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durch- führung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwend- ung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, ein- schließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge; b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausge- schriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ih- nen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reispreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten; c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von 16 erstattet, sofern Sie von einem eventuellen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen. 8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrko- sten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS 9.1 Eigene Leistungen Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevor- bereitung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistung- sträger die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen an- gegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleis- tungen 9.2 Erfüllungsgehilfen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leis- tungserbringung betrauten Personen 9.3 Fremdleistungen Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbrin- gung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmung dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleis- tungen gekennzeichnet sind. 10. GEWÄHRLEISTUNG 10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Reise nicht vertrags- gemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehe- nden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter en- thalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! 10.2 Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertrags- gemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Her- absetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Man- gel anzuzeigen. 10.3 Kündigung des Vertrages Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemess- enen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genom- menen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. 10.4 Schadenersatz Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Für Verspätungen, die auf höherer Gewalt, na- mentlich auf unvorhersehbaren Wetterverhältnissen im Nordatlantik beruhen, wird eine Entschädigung nicht gewährt. 11. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen vor Pass-, Visa- und Gesund- heitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Ein- haltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbe- folgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausg- enommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinfor- mationen bedingt sind. 12. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere vertragliche Haf- tung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei- fachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Per- sonenschäden auf 76.694, bei Sachschaden auf 4090 beschränkt. Liegt der Reisepreis über 1.363, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. 12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgr- und internationaler Übereinkommen der auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vo- raussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschranken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverlet- zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen eistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiff- fahrtsgesetzes. 13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ab- lauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monat- en. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Ver- trag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung ver- jähren in drei Jahren. 14. VERSICHERUNGEN 14.1 Insolvenzversicherung (Nur für Deutschland) Über die Anzahl- ung (gvl. Ziff. 2) hinaus sind wir nur dann berechtigt von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gesamte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden ( 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei TOURS VERS, Hamburg, abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit der Reisebestätigung ausgehändigt. 14.2 Reiseversicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenv sicherung (RRU) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fallen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurück- getreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Rat & Tat-Paketes. Es bietet umfassenden Ver- sicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit. 15. GERICHTSSTAND Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Ab- schluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt- sort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Tórshavn. 16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtreisevertrages zur Folge. 17. DATENSCHUTZ Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 18. RÜCKTRITTSPAUSCHALE (VGL. ZIFFER 5.1) Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben! 18.1 FÄHRBUCHUNGEN: Bis 31.Tag vor Reisebeginn: 40,- pro Person, ab 30. bis 15.Tag vor Reisebeginn 25 des Reisepreises, ab 14. bis 7. Tag 50 des Reisepreises, ab 6. Tag vor Abfahrt 100 des Reisepreises. 18.2 PAUSCHALANGEBOTE: Bis 31. Tag vor Reisebeginn 90,- pro Person; ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 des Reisepreises; ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 des Reisepreises; ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 des Reisepreises. 19. INFEKTIONS- UND IMPFSCHUTZ Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie an- dere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwi- esen. Smyril Line nimmt keine Verantworung für jede mögliche Störung oder Misrepresentation an, die in diesem Katalog enthalten werden. SMYRIL LINE DEUTSCHLAND TEL: +49 431 200886 35
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FRÜHJAHR, ANFANG SOMMER & HERBST 10.04-11.06 & 28.08-02.10 FAHRPLÄNE 2010 APRIL MAI Daten 24 25 26 27 28 29 30 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 JUNI AUG. Daten 5 6 7 8 9 10 11 Daten 28* 29 30 31 1 2 3 SEPTEMBER Daten 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
EINFACHE FÄHRTARIFE WICHTIGE INFORMATION Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Preisangaben, je- weils farblich unterteilt in Blau (Hauptsaison), Orange (Mittel- saison) und Grün (Nebensaison). Alle aufgeführten Fährtarife gelten jeweils für die einfache Fahrt. Alle Fährtarife beinhalten bereits
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FÄRÖER PAKETE FARBEN = PREISPERIODEN Suchen Sie Ihre Hin- und Rückfahrt im Fahrplan auf den Seiten 28+29. Beispiel: Wenn Ihre Hin- und Ihre Rückfahrt in Orange liegen, so gilt der orangefarbene Preis. PAKETE INKL. UNTERKUNFT City Holiday package: Ein spezieller Preis für 7 Übernach- tungen inkl. Frü
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