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Kehrwieder am Sonntag
Sonderveröffentlichung
Guter rat
9. / 10. Januar 2021
Steuerberater
Grundrente, Grundfreibetrag, Kindergeld oder Pendlerpauschale Das ändert sich dieses Jahr bei der Steuererklärung
Mehr Geld
im Portemonnaie
Ab 2021 gibt es einige Änderru
ungen, die Steuerzahler kennen
sollten. Wo gibt es mehr Geld?
Welche steuerlichen Förderungen werden verlängert? Wem
steht was zu? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gibt die wichtigsten Informationen zum neuen Steuerjahr.
1. Mehr Geld für Eltern
rung passt jährDie Bundesregieru
lich den Grundfreibetrag an:
Zum 1. Januar 2021 steigt er
von zurzeit noch 9.408 Euro auf
9.744 Euro. Das heißt: Wer im
kommenden Jahr höchstens
9.744 Euro zu
versteuerndes
Einkommen
hat, muss keine
Einkommensteuer zahlen.
Das Kindergeld steigt zum
1. Januar 2021
um 15 Euro pro
Kind.
Das
bedeutet, Erziehungsberechtigte erhalten
jeweils 219 Euro für das erste
und zweite Kind, 225 Euro für
das dritte und 250 Euro für
jedes weitere Kind.
Der Kinderfreibetrag wird
von 2.586 Euro auf 2.730 Euro
angehoben, und der Freibetrag
für Betreuung, Erziehung und
Ausbildung steigt von 1.320
3
Euro auf 1.464 Euro. Beide Freibeträge gelten jeweils pro
Elternteil.
Üb
Übrigens: Der Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder in
der Berufsausbildung oder im
Studium bleibt unverändert bei
924 Euro.
2. Höhere Pauschalen für
Pendler
Im Rahmen des Bundesklimaschutzgesetzes (Klimasteuer)
steigt die Pendlerpauschale ab
dem 21. Kilometer auf 35 Cent
pro Kilometer. Wenigverdiener,
die mit ihrem Einkommen
innerhalb des Grundfreibetrags
liegen, erhalten die sogenannte
Mobiliätsprämie: Das sind 14
Prozent der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent ab dem
21. Kilometer.
rpauDie aufgestockte Pendlerp
schale und die Mobilitätsprämie
beginnen am 1. Januar 2021
und gelten zunächst bis 31.
Dezember 2026.
3. Verlängerte Förderung für
Kurzarbeiter
Das Kurzarbeitergeld fällt höher
aus. Bisher übernahm die Agentur für Arbeit nur 60 Prozent
des entgangenen Lohns, bei
Arbeitnehmern mit Kind 67 Prozent. Bis Ende 2021 wird das
Kurzarbeitergeld
gestaffelt
angehoben. Wer es für eine um
rte
mindestens die Hälfte reduziert
Arbeitszeit bezieht, erhält ab
dem vierten Monat 70 Prozent
des entgangenen Lohns, mit
Kindern 77 Prozent. Ab dem
siebten Monat
des
Bezugs
steigt es dann
auf 80 Prozent
beziehungsweise 87 Prozent mit Kindern.
Aber: Bei
Kurzarbeitergeld ist mit
Steuernachzahlungen zu
rechnen, da das
Kurzarbeitergeld den Progressionsvorbehalt erhöht.
4. Ende von Soli und Baukindergeld
Geschichte ist ab 1. Januar 2021
für die große Mehrzahl der
Arbeitnehmer der Solidaritäts-
Wer hat Anspruch? Wie funktioniert das?
zuschlag: Für rund 90 Prozent
der Steuerzahler fällt der Soli
weg. Eine Familie mit zwei Kindern muss bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro
keinen Soli zahlen, und ein
Alleinstehender bleibt bis zu
einem Bruttojahreslohn von
73.874 Euro davon befreit.
Das Baukindergeld wird nur
noch für Verträge (Kaufv
fvertrag
oder Baugenehmigung) gezahlt,
die bis Ende 2020 unterschrieben wurden.
Quelle: vhl
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J
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Bernd Dörries Rainer Oelze
Marco Kania Petra Keunecke
St
So fflließt die Grundrente
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es
die Grundrente. Für rund 1,3
Millionen Menschen heißt das,
sie müssen ihre kleine Rente
nicht mehr mit Harttz IIV
V aufstocken. Stattdessen erhalten Rentnerinnen und Rentner, die
wenig Rente bekommen, automatisch einen finanziellen
Zuschlag. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe gibt Tipps und Antworten.
Wer bekommt die Grundrente?
31199 Diekholzen
An der Beuster 20
Beratungsstellenleiterin
Marion Rittmeier
0 51 21 / 2 94 59 04
Rentnerinnen und Rentner, die
mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber trotzdem nur ein geringes Einkommen haben, können die Grundrente erhalten. Dabei zählen
sowohl die Zeiten der Berufstätigkeit wie auch der Kindererziehung oder der Pfl
flege von
Angehörigen mit hinein.
Einen Anspruch auf die
Gru
rundrente haben Rentnerinnen
und Rentner, wenn sie eine
Altersrente beziehen, die im
Jahresdurchschnitt zwischen 0,3
und 0,8 Entgeltpunkten liegt.
Die Höhe des Grundrenten-Zuschlags soll gestaffelt werden
und bei 35 Jahren Einzahlung
die volle Höhe erreichen.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Eine alleinstehende Rentnerin
oder ein alleinstehender Rentner
hat dann den vollen Anspruch
auf die Grundrente, wenn der
steuerfreie Anteil der A
Alltersrente
plus das weitere Einkommen
insgesamt höchstens 1.250 Euro
monatlich betragen. Bei Paaren
liegt diese Grenze bei 1.950
Euro. Was darü
rüber liegt, wird zu
60 Prozent auf die Grundrente
angerechnet.
Ein Beispiel: Steht einer
alleinstehenden Rentnerin ein
Einkommen von 1.300 Euro im
Monat zur Verfügung, werden
50 Euro zu 60 Prozent angerechnet die Grundrente fällt
30 Euro niedriger aus.
Welche Fallstricke gibt es bei
der Ermittlung des Einkommens?
Das Finanzamt prü
rüft anhand der
Daten der Rentenversicherung,
ob einem Rentner oder einer
Rentnerin die Grundrente
zusteht. Grundlage dieser Prüfung ist das zu versteuernde
Einkommen. Der daraus berechnete Wert wird für jedes Jahr
mit dem Durchschnittseinkommen in Deutschland verglichen.
Wer dann am Ende der Rechnung deutlich unter dem Schnitt
liegt, dessen Rentenanspruch
wird aufgewertet.
Das Problem: Die Einkommensprü
rüffu
ung wird in vielen Fällen nicht möglich sein, da die
meisten Geringverdiener selten
eine Steuererklärung abgeben
oder abgeben müssen. Rentner
sind nur dann zur Abgabe einer
Steuererklärung verpfl
flichtet,
wenn der steuerpfl
flichtige Teil
ihrer Rente den Gru
rundfreibetrag
übersteigt. Der Grundfreibetrag
fü
für das Jahr 2020 liegt bei 9.408
Euro für Alleinstehende und
18.816 Euro für Ehe- oder
Lebenspartner.
Steuererklärung abgeben, um
Berechnung der Grundrente zu
ermöglichen
Rentnerinnen und Rentner, für
die die Grundrente in Frage
kommt, sollten ihre Steuererkl
klärru
ung fü
für das Jahr 2019 abgeben.
Denn die Prüfung des Grundrentenanspru
ruchs basiert
rt voraussichtlich auf dem Steuerbescheid
2019.
Kurz zusammengefasst
Rentnerinnen und Rentner,
die 33 oder mehr Jahre rentenversichert
rt waren, die eine Rente
beziehen, die im Durchschnitt
zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr liegt, und die
nicht mehr Einkommen haben
als 1.250 Euro monatlich (1.950
Euro für Ehe- oder Lebenspartner) haben einen Anspruch auf
Grundrente.
Quelle: vhl
VERHASSELT
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Gerda Verhasselt - Steuerberaterin
André Verhasselt - Steuerberater
- vereidigte Buchprüferin
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Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Beratungssttelllenleiter Dipl.-K
Kfm. Helmut Müller
Termine nach Vereinbarung
Kreuzstraße 10 A, 31249 Hohenhameln OT Soßmar
E-Mail: TAX
A .H.Mueller@web.de, Tel.: 0 51 28 / 96 18 55
Fax: 0 51 28 /96 18 54, Handy Nr.: 0 172 / 5 47 54 81
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