HINTERGRUND
MITTWOCH, 18. JANUAR 2017
c
INTERVIEW
Rote Linie
aufgezeigt
NR.15 NORDWEST-ZEITUNG SEITE 5
Nicht illegal aber irrelevant
VERFASSUNGSGERICHT
Karlsruhe setzt mit dem NPD-Urteil neue Maßstäbe für Parteiverbote
Wer auf die Auflösung
der NPD gehofft hat,
wird enttäuscht. Am En-
de steht trotzdem ein
historisches Urteil.
DPA-BILD: PENTERMANN
Der Geldstrom für die
NPD muss jetzt ge-
stoppt werden. Das for-
dert Niedersachsens In-
nenminister Boris Pis-
torius (SPD).
VON GUNARS REICHENBACHS,
BÜRO HANNOVER
FRAGE: Herr Pistorius, Sie
gehören zu den entschiede-
nen Befürwortern eines
NPD-Verbots. Wie sehr trifft
Sie das anders lautende
Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts?
PISTORIUS: Ich kann mit
dem Urteil leben, weil das
Gericht zwar die Bedeutung
der Partei anders ein-
schätzt, aber zugleich un-
glaublich klar feststellt, dass
die NPD verfassungsfeind-
lich ist, weil sie wesentliche
Pfeiler unseres Grundgeset-
zes ablehnt. Die NPD will
unser System beseitigen.
Aber die Richter haben eine
rote Linie gezogen, dass in
Parteien kein Platz für Ras-
sismus,
Antisemitismus
und Demokratiefeindlich-
keit sein darf.
FRAGE: Was bedeutet das
Urteil politisch?
PISTORIUS: Die politische
Auseinandersetzung
mit
dem rechten Spektrum und
der NPD geht weiter! Auch
ein Verbot hätte uns nicht
von dieser Aufgabe befreit.
Wir müssen alles tun, damit
die NPD in ihrer Bedeu-
tungslosigkeit bleibt. Wir
können dabei ganz deutlich
das Testat des höchsten Ge-
richts nutzen, um jedem
klarzumachen, was verfas-
sungsrechtlich geht und
was nicht.
FRAGE: Aber die NPD kas-
siert weiter Staatsgelder. Är-
gert Sie das?
PISTORIUS: Man kann den
Menschen wirklich nicht er-
klären, dass eine solche Par-
tei noch Staatsgelder be-
kommt. Zugleich ist nach
dem Urteil aber klar: Wenn
wir an die Finanzierung der
Partei ranwollen, dann geht
es nicht über das Parteiver-
bot, sondern über eine Än-
derung des Grundgesetzes.
Das konnten wir bislang
nicht, weil die Verfassungs-
feindlichkeit nicht fest-
stand. Das Testat liegt jetzt
vor. Deshalb bin ich sehr
dafür, dass sich Bund und
Länder zusammensetzen
und über eine Grundgesetz-
änderung beraten, damit
kein Steuergeld mehr an
Verfassungsfeinde fließt.
FRAGE: Was heißt das Urteil
für Niedersachsen?
PISTORIUS: Wir werden
unserer Bemühungen noch
weiter verstärken, gegen
Rechte vorzugehen.
FRAGE: Sie fürchten nicht,
dass die NPD in Niedersach-
sen aufwächst?
PISTORIUS: Nein. Die NPD
wird nach dem Urteil nicht
stärker werden, weil jeder,
der sich dieser Partei an-
schließen will, jetzt weiß,
dass die NPD verfassungs-
feindlich ist. Das hat auch
Auswirkungen auf Leute,
die im öffentlichen Dienst
arbeiten oder öffentliche
Ämter bekleiden wollen.
VON CLAUDIA KORNMEIER
UND SÖNKE MÖHL
KARLSRUHE Die Verfas-
sungsrichter haben wohl
vorausgesehen, dass ih-
nen ihr NPD-Urteil nicht
nur Beifall einbringen
wird und wenn er
kommt,
dann
schlimmstenfalls von
der falschen Seite. Zu-
mindest fällt dieser
vorbauende Satz auf,
gleich zu Beginn der
Urteilsverkündung: Das
Ergebnis des Verfahrens mag
der eine oder andere als irri-
tierend empfinden, sagt Ge-
richtspräsident Andreas Voß-
kuhle. Dann trägt er vor, wa-
rum sein Senat die NPD, so
verfassungsfeindlich sie auch
sein mag, an diesem Diens-
tag nicht verbieten wird.
Es liegt auf der Hand,
dass ein Verbot der rechts-
extremen Partei leichter
zu verkaufen gewesen wä-
re. Die Länder, die das Ver-
fahren über den Bundesrat
angestoßen haben, müssen
sich wohl oder übel dafür
rechtfertigen, das hohe Risiko
eingegangen zu sein. Und
kaum einer, der in der Ver-
handlung im März 2016 gehört
hat, wie die NPD von Ab-
stammungsdeutschen und
Ermessenseinbürgerung
schwadronierte, wird der Par-
tei gewünscht haben, als Sie-
ger vom Platz zu gehen.
Trotzdem kann es den
Richtern nicht nur um die
NPD gehen. Zum letzten Mal
hatte Karlsruhe vor mehr als
60 Jahren, 1956, eine Partei
verboten. Das bedeutet nicht
nur, dass die Kriterien von da-
mals womöglich überholt
sind sondern auch, dass ein
neues Urteil auf Jahrzehnte
Maßstäbe setzt.
Voßkuhles Zweiter Senat
hat sich der historischen Ver-
antwortung gestellt. Das Er-
gebnis ist eines der umfang-
reichsten Urteile in der Ge-
schichte des Gerichts, 298 Sei-
ten lang, das Verlesen in ge-
raffter Fassung dauert rund
zwei Stunden. Es geht um
nichts Geringeres als die Fra-
Sehen sich als Sieger: NPD-Chef Frank Franz (von rechts), NPD-Anwalt Peter Richter und Pe-
ter Marx, ehemaliger NPD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern EPA-BILD: WITTEK
FALSCHE EILMELDUNGEN
Kein guter Tag für deut-
sche Medien: Zahlreiche
Onlinedienste meldeten
am Dienstag, die NPD wer-
de verboten eine Falsch-
meldung. Neben vielen an-
deren twitterte Das Ers-
te, das Bundesverfas-
sungsgericht habe die Par-
tei verboten, Zeit Online
und Spiegel Online veröf-
fentlichten entsprechende
Eilmeldungen.
Grund war offenbar ein
Missverständnis: Verfas-
sungsgerichtspräsident
ge, welche Rolle Parteiverbote
in der heutigen Demokratie
spielen und nach welchen Re-
geln sie funktionieren. Vor
diesem Hintergrund heißt die
Stelle haben wir irrtümlich
Andreas Voßkuhle verlas zu-
für das Urteil gehalten.
erst die Anträge einige
hielten diese schon für das
Für das Gericht sei es
Urteil. So teilte die ARD
nicht nachvollziehbar, wie
dem Branchendienst Mee-
dia mit, man habe den Aus- es zu den Falschmeldun-
gen kommen konn-
führungen vorschnell ent-
te, sagte ein Spre-
nommen,
cher und verwies
dass dem
auf die regulären
Antrag auf
Abläufe: Vor dem
ein NPD-
Urteil würden die
Verbot
Anträge verlesen
stattgege-
und die Anwe-
ben wird.
senheit der Ver-
Auch Die
fahrensbeteilig-
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ng vo ten festgestellt.
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Botschaft für
die
Richter nicht:
Das
NPD-Verfahren ist geschei-
tert. Sondern, wie Voßkuhle es
sagt, das Verfahren habe die
Zweifel beseitigt, dass Par-
teiverbotsverfahren
über-
haupt noch praktisch erfolg-
reich durchführbar sind.
2003, als der erste Versuch,
die NPD in Karlsruhe verbie-
ten zu lassen, gegen die Wand
fährt, ist nicht nur der politi-
sche Schaden groß. Auch der
Senat bleibt tief gespalten zu-
rück. Diesmal stehen die Rich-
ter in ihrem Urteil einstimmig
zusammen, und die Länder
können als Achtungserfolg
verbuchen, dass das NPD-Ver-
bot kein zweites Mal an der V-
Leute-Frage scheitert.
Kern des Urteils sind aber
die Ausführungen dazu, was
ein Parteiverbot rechtfertigen
kann nach Voßkuhles Wor-
ten die schärfste und über-
dies zweischneidige Waffe
des
demokratischen
Rechtsstaats. Hier set-
zen sich die Richter aus-
drücklich ab von den
Kriterien, nach denen
1956 die Kommunisti-
sche Partei Deutsch-
lands (KPD) aufgelöst
wurde, indem sie die
Hürde hoch hängen:
Es reicht nicht, ver-
fassungsfeindliche
Ziele zu hegen, solan-
ge es keine gewichtigen
Anhaltspunkte gibt, dass
diese auch zu erreichen sind.
Im konkreten Fall heißt
das: Ja, die NPD tritt die Men-
schenwürde all derer, die
nicht zur ihrer Volksge-
meinschaft gehören, mit
Füßen. Ja, ihre Ideologie hat
Parallelen zum Nationalsozia-
lismus. Aber die NPD hat eben
auch nur gut 5000 Mitglieder
und ist derzeit in keinem ein-
zigen Landtag vertreten. Sie
hat keine Koalitionspartner
und nur in ein paar wenigen
kleinen Ortschaften großen
Einfluss.
Dass die Richter die NPD
so klar als verfassungsfeind-
lich klassifizieren, kann nach
dieser Argumentation aber
auch als Warnung gelesen
werden: Denn sollten die
Rechtsextremen irgendwann
tatsächlich mit zweistelligen
Wahlergebnissen Landtag um
Landtag erobern, gäbe es kei-
ne Schonung.
Ob den Rechtsextremen
das klar ist, bleibt offen. Fakt
ist, dass dem Senat Beifall von
der falschen Seite erspart
bleibt. Die NPD, immerhin
mit etwa 30 Anhängern ange-
reist, verfolgt die Urteilsver-
kündung ungerührt. Nur im
Internet feiern sich die
Rechtsextremen: Sieg ver-
künden sie auf Twitter mit
sechs Ausrufezeichen.
Was das Urteil der Karlsruher Richter bedeutet
VERFASSUNGSGERICHT
Trotz des abgewendeten Verbots droht der NPD Gegenwind
VON TOBIAS SCHMIDT
UND RASMUS BUCHSTEINER
KARLSRUHE/BERLIN Der zwei-
te Anlauf für ein Verbot der
NPD ist gescheitert. Doch die
rund zweistündige Begrün-
dung des Bundesverfassungs-
gerichts hat es in sich.
Wie begründet Karlsruhe
die Entscheidung
?
Für das Bundesverfassungs-
gericht ist es ausgeschlos-
sen, dass die NPD mit parla-
mentarischen oder außerpar-
lamentarischen Mitteln der-
zeit ihre Ziele erreichen kann.
Da es keine konkreten An-
haltspunkte gebe, dass die
NPD Erfolg haben könne,
lehnt der Zweite Senat ein-
stimmig den Antrag des Bun-
desrates ab. Im Urteil wird
auch festgehalten, dass es kei-
nes präventiven Schutzes
der Verfassung durch ein Ver-
bot bedürfe.
Eine eindeutige Botschaft steht am Dienstag am Hinterhof-
tor des NPD-Landesverbandes NRW in Essen. DPA-BILD: WEIHRAUCH
Ist die NPD also nicht
verfassungsfeindlich
?
Doch und laut Urteil sogar
eindeutig: Die Partei vertritt
ein auf die Beseitigung der be-
stehenden freiheitlichen de-
mokratischen Grundordnung
gerichtetes politisches Kon-
zept. Sie wolle einen an der
ethnisch definierten Volksge-
meinschaft
ausgerichteten
autoritären Nationalstaat er-
richten und missachte dabei
die Menschenwürde.
Setzt Karlsruhe mit dem
Urteil neue Maßstäbe
?
Ja, es weicht von seiner Argu-
mentation beim bislang letz-
ten Parteiverbot das der KPD
1956 deutlich ab. Damals
galt, dass ein Verbot auch
dann möglich ist, wenn für die
Partei nach menschlichem Er-
messen keine Aussicht be-
steht, ihre verfassungswidrige
Absicht in absehbarer Zukunft
zu verwirklichen. Davon
weicht der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts
jetzt ab und orientiert sich da-
bei an der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichts-
hofs für Menschenrechte.
Nach dessen Auffassung brau-
che die Partei eine echte
Chance auf politische Macht.
Welche Auswirkungen hat
das Urteil für die NPD
?
Die Partei jubiliert, NPD-Chef
Frank Franz hofft auf Zulauf.
Denn wegen des drohenden
Verbots sei die Partei jahre-
lang nicht gewählt worden, ist
in keinem Landtag mehr ver-
treten. Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann (CSU) for-
derte aber gegenüber dieser
Zeitung, die NPD von der
staatlichen Parteienfinanzie-
rung auszuschließen. Das ist
jetzt zwingend notwendig.
Die Fraktionen im Bundestag
sollten sich schnell mit dieser
Frage beschäftigen. Notwen-
dig wäre dafür eine Grundge-
setzänderung. Auf die Mög-
lichkeit hat das Gericht aus-
drücklich verwiesen.
Wie reagieren Bund und
Länder auf das Urteil
?
Das ist nicht das von den Län-
dern erhoffte Ergebnis, sagte
Markus Ulbig (CDU) aus Sach-
sen, Vorsitzender der Innen-
ministerkonferenz. Es sei be-
dauerlich, dass es nicht für
ein Verbot gereicht habe, sagte
Berlins Regierender Bürger-
meister Michael Müller (SPD).
Bundestagspräsident Norbert
Lammert (CDU) begrüßte zu-
mindest, dass das Gericht die
NPD als verfassungsfeindlich
einstufte. Bundesjustizminis-
ter Heiko Maas (SPD) gab zu
bedenken: Kein Verbot allein
beseitigt Ausländerfeindlich-
keit und Rassismus.
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