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Samstag, 25. Juli 2026
SERVICE
Gut gewappnet in die
Grippesaison starten
Bereits jetzt Termin für Schutzimpfung vormerken
Foto der Woche: Rot
Thorsten Aschendorf hat mit diesem Bild unseren Wettbewerb Foto der Woche zum Thema Rot
gewonnen. Die Jury sagt: Wie gemalt sieht die Blume aus. Der
schwarze Hintergrund unterstreicht die satte rote Farbgebung
der Pflanze, die Wassertropfen auf
den Blättern sind ein weiterer Hingucker. Toll! In dieser Woche suchen wir Fotos zum Thema Am
Strand. Schicken Sie uns Ihr Bild
oder Ihre Bilder zum Thema per
Mail zu: foto-wochenblaetter@funkemedien.de. Achtung: Es
dürfen nur eigene Fotos oder solche, an denen Sie die Nutzungsrechte haben, eingesandt werden.
Wer Fotos schickt, erklärt sich damit einverstanden, dass sie unter
Nennung des Fotocredits in unseren Zeitungen, auf unseren Social-
Media-Accounts und der 200 Quadratmeter großen Newswall am
Limbecker Platz in Essen veröffentlicht werden.
Datenschutzhinweis: Wir informieren Sie
gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf unserer Internetseite www.funkemedien.de/de/Datenschutzinformation oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/8043333.
Um sich vor einer Influenza-Infektion und schweren Krankheitsverläufen zu schützen, rät die AOK
NordWest dringend dazu, die Grippeschutzimpfung zu nutzen. Die
Grippeschutzimpfung ist besonders
für ältere und chronisch kranke
Menschen unerlässlich, sagt Kock.
Allerdings ist die Impfbereitschaft bei den Über-60-Jährigen
trotz der nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken mit dem Influenza-Virus gering. Auch die Ständige
Impfkommission (STIKO) am RKI
empfiehlt die Impfung für Menschen ab 60 Jahren. Denn mit zunehmendem Alter lassen die Abwehrkräfte nach: Infektionskrankheiten wie die Grippe können dann
gefährliche Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören Lungenentzündungen, Herzinfarkt und Schlaganfall. Eine Grippe kann zudem
Asthmaanfälle verursachen.
Die STIKO empfiehlt die Impfung darüber hinaus auch Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko wie Schwangere und chronisch
Kranke aller Altersgruppen, außerdem für medizinisches und
pflegerisches Personal sowie Personengruppen mit umfangreichem
Publikumsverkehr.
Um für die nächste Grippesaison
gewappnet zu sein, sollte schon
jetzt der Herbst im Kalender vorgemerkt werden. Denn der beste Zeitraum für eine Impfung sind die Monate Oktober bis Mitte Dezember.
Nach der Impfung dauert es etwa zehn bis 14 Tage, bis der Körper
den vollen Impfschutz aufgebaut
hat. Da sich Grippeviren ständig
verändern, wird der Impfstoff
jährlich für die zu erwartende Virus-Variante angepasst. Um opti-
Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
sind dagegen zu zahlen, wenn alle
befristeten Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 26 Wochen
oder 182 Kalendertage im Jahr
ausgeübt werden.
de der zu beurteilenden Beschäftigung, mit einer Wochenarbeitszeit
von jeweils mehr als 20 Stunden
berücksichtigt. Folge: Die Beschäftigung, mit der die Grenze überschritten wird, ist dann komplett
sozialversicherungspflichtig.
Sind Studierende über die Eltern, den Ehepartner oder die Ehepartnerin familienversichert und
üben sie lediglich eine kurzfristige
Beschäftigung in den Semesterferien aus, bleibt die kostenfreie Familienversicherung bestehen. Bei
mal für die aktuelle Saison geschützt zu sein, ist eine erneute
Impfung notwendig.
Die Impfung kann bei allen niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen wie in der hausärztlichen Praxis durchgeführt werden. Zudem
ist die Grippeimpfung für Personen ab 18 Jahren auch in Apotheken möglich. Dafür müssen Apotheker und Apothekerinnen eine
spezielle Fortbildung nachweisen.
Für die Impfung wird nur die elek-
Vor allem für ältere Menschen kann eine Influenza-Infektion gefährliche Folgen
haben. Deshalb raten Experten dringend dazu, sich für die nächste Grippesaison
zu wappnen und die Grippeschutzimpfung im kommenden Herbst zu nutzen.
AOK/Colourbox/hfr
Jobben neben dem Studium
Wichtige Grenzen für Arbeitgebende und Studierende
Für viele Studierende sind die Semesterferien eine willkommene Gelegenheit, um durch einen Job Geld
zu verdienen. Dabei sollten Arbeitgebende und Studierende Folgendes beachten: Dauert die Beschäftigung nicht länger als drei Monate
beziehungsweise 70 Arbeitstage im
Kalenderjahr, handelt es sich in der
Regel um eine kurzfristige Beschäftigung und die Studierenden bleiben versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Es werden alle Beschäftigungen
des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt, und das unabhängig
davon, wie viel Geld Studierende
dabei verdienen und wie viele Stunden sie pro Woche arbeiten, sagt
AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Wenn sich die Beschäftigung jedoch verlängert und die bisher
kurzfristige Tätigkeit nun länger
als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauert, müssen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung
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Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden. Was am Ende der
Beschäftigung auf dem eigenen
Konto bleibt und ob für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden muss,
hängt von weiteren Faktoren ab.
Beiträge zur Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung
werden dann fällig, wenn der Job
nicht ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird und die
Wochenarbeitszeit der Beschäftigung mehr als 20 Stunden beträgt.
Immer auf das
ganze Jahr achten
Dabei werden alle befristeten Jobs
im Laufe eines Jahres, zurückgerechnet vom voraussichtlichen En-
Studierenden, die nicht ausschließlich kurzfristig beschäftigt
sind, bei denen aber das Studium
weiterhin im Vordergrund steht
(Werkstudentenprivileg), ist die
maßgebende Gesamteinkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung zu beachten. Diese
liegt in diesem Jahr bei monatlich
565 Euro. Wird diese Grenze überschritten, kommt möglicherweise
eine Versicherung in der studentischen Krankenversicherung in Betracht, so Kock.
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Am liebsten in der gewohnten
Umgebung bleiben das ist den
meisten Menschen ein wichtiges
Anliegen, wenn sie pflegebedürftig werden. Häufig wollen Familien oder auch Freunde diesen
Wunsch gern in die Tat umsetzen,
sind aber einerseits unsicher, was
bei einer Pflege zu Hause alles auf
sie zukommt. Und andererseits
sorgen sie sich, ob das mit dem eigenen Beruf und Alltag überhaupt vereinbar ist.
Eine angemessene Pflege organisieren. Sich um finanzielle und
rechtliche Angelegenheiten oder
auch um soziale Kontakte kümmern. Anträge bei Leistungsträgern stellen. Der Ratgeber Pflege
zu Hause - Was Angehörige wissen müssen der Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wich-
tigsten Fragen: Wie lässt sich der
Alltag strukturieren? Welche Leistungen und Hilfsmittel stehen
Pflegebedürftigen zu? Worum
muss ich mich rechtlich kümmern
und wo gibt es Unterstützung?
Entlastungsangebote
Und der Ratgeber stellt eine Fülle
möglicher Leistungen zur Unterstützung und Entlastungsangebote vor:
Alltagsbegleiter, Pflege- oder Familienpflegezeit oder auch Vorsorgeund Rehabilitationsmaßnahmen.
Mit praktischen Tipps, Interviews mit Expertinnen und Experten und einem Antrags-ABC. Außerdem berichten Angehörige von
ihren eigenen Erfahrungen.
Der Ratgeber ist für 20 Euro im
Handel erhältlich.
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