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Samstag, 19. September 2026
SERVICE
Schutz vor Manipulation
Faktencheck zur Briefwahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
Foto der Woche: Violett
Tilly Küsters hat mit diesem Bild
unseren Wettbewerb Foto der
Woche zum Thema Violett gewonnen. Die Jury sagt: Das Blatt
ist der Star - und diese intensive
Violett-Färbung, die durch die Regentropfen noch einmal besser zur
Geltung kommt, erscheint einmalig. In dieser Woche suchen wir
Fotos zum Thema Tag der Schiene in Deutschland (18. bis 20. September). Der Tag bezieht sich auf
Züge, Eisenbahnen und Gleise sowie Bahnhöfe. Schicken Sie uns Ihr
Bild (in hoher Auflösung) zum
Thema per Mail zu: foto-wochenblaetter@funkemedien.de. Achtung: Es dürfen nur eigene Fotos
oder solche, an denen Sie die Nutzungsrechte haben, eingesandt
werden. Wer Fotos schickt, erklärt
sich damit einverstanden, dass sie
unter Nennung des Fotocredits in
unseren Zeitungen, auf unseren
Social-Media-Accounts und der
News-wall am Limbecker Platz in
Essen veröffentlicht werden.
Demenz, und was nun?
Informationsveranstaltung der Tagespflege am Malteserstift St. Hedwig
Am Donnerstag, 24. September,
findet in der Tagespflege am Malteserstift St. Hedwig in der AlbertusMagnus-Straße 37-39 in DuisburgHuckingen eine Informationsveranstaltung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen statt.
Die Tagespflege ist auf die Betreuung demenziell veränderter Menschen spezialisiert.
Obwohl die Zahl der Menschen,
die im Alter an Demenz erkranken, stetig steigt, trifft die Diagnose die Betroffenen meist unvorbereitet. Der Verlauf der Erkrankung ist sehr individuell. Gleich ist
aber bei den Gesprächen, die wir
mit den Angehörigen von Menschen mit Demenz führen, dass
viele überfordert sind und Entlastung im Alltag benötigen, sagt
Anja Oyen, Leitung der Tagespfle-
ge am Malteserstift St. Hedwig.
Die Tagespflege ist spezialisiert
auf die Betreuung demenziell veränderter Seniorinnen und Senioren.
Bei der Infoveranstaltung am
Donnerstag, 24. September, um 17
Uhr in den Räumlichkeiten der Tagespflege am Malteserstift St. Hedwig können Betroffene und ihre
Angehörigen die Tagespflege und
die Mitarbeitenden kennenlernen.
Sie können Fragen stellen und sich
über das speziell für Menschen mit
Demenz ausgelegte Betreuungskonzept informieren.
Angehörige wenden sich heute,
anders als früher, immer später an
die Tagespflegen, wenn der Pflegebedarf der Familienmitglieder
bereits sehr hoch ist. Das hat zur
Folge, dass sie diesen schwierigen
Weg über weite Strecken allein
gehen. Wir erleben immer wieder
Familien, die die Pflege ihrer Angehörigen stark belastet, sagt Oyen.
Das Angebot richtet sich vor allem an Seniorinnen und Senioren,
die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber noch selbstständig zuhause leben. In der Tagespflege verbringen sie den Tag in
der Zeit von 8 bis 16 Uhr gut betreut
und kehren dann wieder nach Hause zurück. Auch pflegerische Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden in der Tagespflege.
Anmeldungen zur Infoveranstaltung sind bei Anja Oyen, Tel. 0203/
6085 2611 oder per E-Mail: anja.oyen@malteser.org möglich. Sie berät auch gerne bei Fragen zur Finanzierung.
GUTES LESEN
& GUTES TUN.
5 Wochen
Vor den anstehenden Wahlen zum
Abgeordnetenhaus in Berlin ist die
Briefwahl erneut Thema von
Falschbehauptungen und Verunsicherung. Correctiv gibt einen
Überblick, wie die Briefwahl vor
Manipulation geschützt wird.
In Berlin wird mit einem Wahlscheinverzeichnis sichergestellt,
dass jeder nur einmal wählt. Wie
die Landeswahlleitung auf Anfrage erklärt, wird festgehalten, wem
bereits ein Wahlschein für die
Briefwahl ausgestellt wurde und
welche Nummer dieser Schein hat.
Beantragt eine Person also einen
zweiten, wird der zuerst ausgestellte für ungültig erklärt und das
verzeichnet. Zudem wird im Wahlverzeichnis vermerkt, wenn jemand Briefwahlunterlagen beantragt hat. Wer anschließend doch
an der Urne wählen will, muss den
Wahlschein im Wahllokal vorlegen. Dort wird auch die Gültigkeit
geprüft.
In Berlin gibt die Wahlordnung
vor, dass die Wahlbriefe bis zur
Auszählung unter Verschluss zu
halten sind. Die Landeswahlleitung schreibt dazu, die Briefwahlunterlagen würden in eigenen Urnen gesammelt und in gesicherten Räumen aufbewahrt. Die
Öffnung der Urne erfolgt erst
durch den Briefwahlvorstand unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, so ein Sprecher des
Landeswahlleiters.
Wie werden Wahlgeheimnis und freie Wahl
geschützt?
Wenn am Wahltag die Briefwahlergebnisse ausgezählt werden, sind dafür bis zu neun Mitglieder in einen Wahlvorstand berufen, die sich gegenseitig kontrollieren. Es liegt also nie in der Entscheidung Einzelner, Stimmen
nicht zuzulassen. Die Auszählung
der Briefwahlstimmen ist außerdem öffentlich, sodass sich jede
Person von der ordnungsgemäßen
Auszählung der Briefwahlstimmen überzeugen kann, teilt die
Wahlleitung mit.
In Deutschland gilt der Grundsatz der geheimen Wahl. Niemand
soll erfahren, wie eine Person abstimmt. Damit soll die freie Entscheidung der Wählenden sichergestellt werden. Bei der Briefwahl
kann jedoch nicht überprüft werden, ob eine Person wirklich unbeobachtet wählt. Briefwählende
müssen eidesstattlich versichern,
dass sie den Stimmzettel selbst
ausgefüllt haben.
Besonderes Augenmerk gilt
Pflegeheimen. Immer wieder wird
Die Briefwahl ist nach wie vor fester Bestandteil einer Wahl.
Glenn Carstens Peters / Unsplash
behauptet, das Pflegepersonal
würde Einfluss auf die Wählenden
ausüben. Die Hilfsperson darf das
Kreuz nur so setzen, wie es die
pflegebedürftige Person ausdrücklich verlangt (durch Worte oder
Zeigen), betont der Arbeitgeberverband Pflege. Wer unbefugt
wählt oder die Wahl eines anderen
beeinflusst, mache sich strafbar.
Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Ist die Briefwahl weiterhin gerechtfertigt?
Trotz wiederholter Warnungen
und Bedenken, etwa beim Wahlgeheimnis, gehen die befragten
Fachleute nicht davon aus, dass
die Briefwahl in näherer Zukunft
abgeschafft wird.
Das Bundesverfassungsgericht
setzte sich 2013 grundlegend mit
der Briefwahl auseinander und
stellte fest, bei der Briefwahl sei
die Integrität der Wahl nicht gleichermaßen gewährleistet wie bei
der Urnenwahl. Doch sie diene einer möglichst umfassenden
Wahlbeteiligung und damit dem
Wahlgrundsatz der Allgemeinheit.
Das Gericht wägt damit unter-
schiedliche Wahlrechtsgrundsätze
gegeneinander ab.
Fakten für die
Demokratie
Durch eine Kooperation mit
dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA), dem 113 Verlage mit einer wöchentlichen Auflage
von 25,3 Mio. Exemplaren angehören, erscheint regelmäßig ein Faktencheck des unabhängigen und gemeinnützigen Recherchezentrums
Correctiv.
Die vielfach ausgezeichnete
Redaktion deckt systematische Missstände auf und
überprüft irreführende Behauptungen. Wie Falschmeldungen unsere Wahrnehmung beeinflussen und wie
Sie sich vorgezielten Falschnachrichten schützen können, erfahren Sie unter correctiv.org/faktencheck.
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