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Samstag, 19. September 2026
SERVICE
Mit Saisonkennzeichen
unterwegs
Nach Ablauf des Zeitraums drohen Sanktionen
Foto der Woche: Violett
Tilly Küsters hat mit diesem Bild
unseren Wettbewerb Foto der
Woche zum Thema Violett gewonnen. Die Jury sagt: Das Blatt
ist der Star - und diese intensive
Violett-Färbung, die durch die Regentropfen noch einmal besser zur
Geltung kommt, erscheint einmalig. Tolles Foto! In dieser Woche
suchen wir die schönsten Fotos
zum Thema Tag der Schiene in
Deutschland (18. bis 20. September). Der Tag bezieht sich auf Züge, Eisenbahnen und Gleise sowie
Bahnhöfe.
Schicken Sie uns Ihr Bild (in hoher
Auflösung) zum Thema per Mail
zu: foto-wochenblaetter@funkemedien.de. Achtung: Es dürfen
nur eigene Fotos oder solche, an
denen Sie die Nutzungsrechte haben, eingesandt werden. Wer Fotos schickt, erklärt sich damit einverstanden, dass sie unter Nennung des Fotocredits in unseren
Zeitungen, auf unseren Social-Media-Accounts und der News-wall
am Limbecker Platz in Essen veröffentlicht werden.
Für viele Fahrer hört mit dem
Sommerende auch die beliebte
Zeit für Motorrad-Ausflüge auf.
Gleiches gilt für Freunde historischer Fahrzeuge auf vier Rädern.
Wer für sein Gefährt deshalb eine
Zulassung in Form eines Saisonkennzeichens hat, sollte rechtzeitig die Regelung dafür im Blick haben. Denn sie besagt nicht nur,
wann gefahren werden darf. Auch
für das Abstellen und für gewünschte Verlängerungen gelten
spezielle Vorgaben.
Saisonkennzeichen bieten mehrere Vorteile: Die Kfz-Steuer sowie
Versicherungsbeiträge fallen nur
für den gewählten Betriebszeitraum an und es sind keine mehrfachen An- und Abmeldungen des
Fahrzeugs vor und nach der Saison
notwendig. Der Zeitraum muss
mindestens zwei und darf höchstens elf Monate im Jahr betragen
und er wird auf dem Kennzeichen
angegeben, so Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht. Steht
beispielsweise auf dem Saisonkennzeichen 04 10, darf vom 1.
April bis einschließlich zum 31.
Oktober im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Ab dem
1. November beginnt die Ruhezeit
und eine Fahrt ist von da an untersagt. Wer außerhalb des Zulassungszeitraums fährt, dem droht
ein Bußgeld von 50 Euro, weiß
die Verkehrsanwältin.
Die Saisonkennung sagt es aus: in diesem Fall darf nur zwischen April und Oktober gefahren werden. Hier eine Kombination aus Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen.
Marc Keiterling / NRW Anzeigenblatt
Mit dem Ende des auf dem
Kennzeichen angegebenen Zeitraums entfällt nicht nur die Fahrberechtigung. Das Fahrzeug darf
außerhalb der Saison auch nicht
mehr im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Es muss
auf einem privaten Stellplatz, beispielsweise in einer Garage oder
auf einem privaten Grundstück,
untergebracht werden. Für das unzulässige Abstellen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen
Parkplätzen fällt ein Verwarnungsgeld von etwa 40 Euro an.
Darüber hinaus können je nach Situation weitere Konsequenzen
entstehen, beispielsweise, wenn
das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, erklärt Melanie Leier.
Der eingetragene Zeitraum ist verbindlich. Er lässt sich nicht in mehrere Intervalle aufteilen, sondern beschränkt sich auf aufeinanderfolgende
Monate und er lässt sich nach Ablauf
nicht automatisch verlängern. Wer
das Fahrzeug beispielsweise spontan
für einen weiteren Monat nutzen
möchte, muss den Betriebszeitraum
entsprechend anpassen lassen. Hierfür sind eine förmliche Änderung und
eine entsprechende Versicherungsbestätigung erforderlich, so Melanie
Leier.
Längerer Bremsweg in Kurven
So wirkt sich die Ladung bei Transportern aus
Alle Infos hier:
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Auf deutschen Straßen sind immer mehr Transporter unterwegs.
In den letzten acht Jahren hat sich
ihr Bestand um fast 25 Prozent erhöht. Laut Kraftfahrt-Bundesamt
waren am Ende des ersten Quartals 2026 insgesamt 3,85 Millionen
leichte Lkw bis 3,5 Tonnen zugelassen. Ihren Siegeszug verdanken
sie ihren vielseitigen Einsatzmöglichkeiten.
Wie sicher die praktischen Fahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sind, hängt von vielen Faktoren ab. DEKRA hat den Einfluss
der Ladung in Fahrtests auf dem
Lausitzring untersucht. Die Fahrdynamik der Transporter wird
maßgeblich durch Art, Gewicht
und Position der Ladung beeinflusst. Je nach Beladungszustand
und Gewichtsverteilung ändert
sich die Schwerpunktlage. Und das
wirkt sich unmittelbar auf die Stabilität, das Lenkverhalten und das
Fahrzeug insgesamt aus, sagt Denis Preissner, Unfallforscher bei
DEKRA.
Vor allem in Kurven ist mit beladenem Fahrzeug erhöhte Vorsicht
geboten. Bei den Versuchen verlängerte sich der Bremsweg des
Testfahrzeuges bei einer Gefahrenbremsung in der Kurve, abhängig von der Ladung, gegenüber einer Bremsung auf gerader Strecke
um bis zu 45 Prozent. Zudem tendierte das Fahrzeug beim Bremsen
dazu, sich zur Kurveninnenseite
zu bewegen. Die Versuche zeigen
zugleich, dass moderne ABS- und
ESP-Systeme die Fahrenden auch
bei ungünstiger Lastverteilung effektiv unterstützen und maßgeblich zur Fahrstabilität beitragen.
Auch beim Spurwechsel heißt
es: aufgepasst. Die ungünstigsten
Hoch gestapelte Ladung macht sich beim Transporter in Kurven stark bemerkbar.
Dekra / Pressefoto
Ergebnisse erzielte das Testfahrzeug mit hoch angeordneter Ladung. Der höher liegende Fahrzeugschwerpunkt wirkte sich
nachteilig auf die Fahrstabilität
aus. Zeitweise hatten nur noch
drei Räder Bodenkontakt, die
Kippgefahr steigt. Für ungeübte
Fahrende können Fahrzeuge mit
hecklastiger Beladung schwierig
zu beherrschen sein, denn das
Fahrzeug neigt deutlich zum Übersteuern.
Für eine sichere Fahrt mit dem
Transporter sind sowohl eine sinnvolle Verteilung der Ladung als
auch eine angepasste Fahrweise
entscheidend, so DEKRA Experte
Preissner. Empfehlenswert ist eine mittige und möglichst flache
Beladung, die fachgerecht gesichert ist. Dies führt zu stabilen
Bremsungen, einem berechenbaren Kurvenverhalten und größeren Reserven beim Ausweichen.
Auch dürfen die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Überladung ist ein Risikofaktor, der die Fahrstabilität beeinträchtigt und den Verschleiß in die
Höhe treibt.
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