. Samstag, 25. Juli 2026 SERVICE Gut gewappnet in die Grippesaison starten Bereits jetzt Termin für Schutzimpfung vormerken Foto der Woche: Rot Thorsten Aschendorf hat mit diesem Bild unseren Wettbewerb Foto der Woche zum Thema Rot gewonnen. Die Jury sagt: Wie gemalt sieht die Blume aus. Der schwarze Hintergrund unterstreicht die satte rote Farbgebung der Pflanze, die Wassertropfen auf den Blättern sind ein weiterer Hingucker. Toll! In dieser Woche suchen wir Fotos zum Thema Am Strand. Schicken Sie uns Ihr Bild oder Ihre Bilder zum Thema per Mail zu: foto-wochenblaetter@funkemedien.de. Achtung: Es dürfen nur eigene Fotos oder solche, an denen Sie die Nutzungsrechte haben, eingesandt werden. Wer Fotos schickt, erklärt sich damit einverstanden, dass sie unter Nennung des Fotocredits in unseren Zeitungen, auf unseren Social- Media-Accounts und der 200 Quadratmeter großen Newswall am Limbecker Platz in Essen veröffentlicht werden. Datenschutzhinweis: Wir informieren Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf unserer Internetseite www.funkemedien.de/de/Datenschutzinformation oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/8043333. Um sich vor einer Influenza-Infektion und schweren Krankheitsverläufen zu schützen, rät die AOK NordWest dringend dazu, die Grippeschutzimpfung zu nutzen. Die Grippeschutzimpfung ist besonders für ältere und chronisch kranke Menschen unerlässlich, sagt Kock. Allerdings ist die Impfbereitschaft bei den Über-60-Jährigen trotz der nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken mit dem Influenza-Virus gering. Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI empfiehlt die Impfung für Menschen ab 60 Jahren. Denn mit zunehmendem Alter lassen die Abwehrkräfte nach: Infektionskrankheiten wie die Grippe können dann gefährliche Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören Lungenentzündungen, Herzinfarkt und Schlaganfall. Eine Grippe kann zudem Asthmaanfälle verursachen. Die STIKO empfiehlt die Impfung darüber hinaus auch Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko wie Schwangere und chronisch Kranke aller Altersgruppen, außerdem für medizinisches und pflegerisches Personal sowie Personengruppen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Um für die nächste Grippesaison gewappnet zu sein, sollte schon jetzt der Herbst im Kalender vorgemerkt werden. Denn der beste Zeitraum für eine Impfung sind die Monate Oktober bis Mitte Dezember. Nach der Impfung dauert es etwa zehn bis 14 Tage, bis der Körper den vollen Impfschutz aufgebaut hat. Da sich Grippeviren ständig verändern, wird der Impfstoff jährlich für die zu erwartende Virus-Variante angepasst. Um opti- Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind dagegen zu zahlen, wenn alle befristeten Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr ausgeübt werden. de der zu beurteilenden Beschäftigung, mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils mehr als 20 Stunden berücksichtigt. Folge: Die Beschäftigung, mit der die Grenze überschritten wird, ist dann komplett sozialversicherungspflichtig. Sind Studierende über die Eltern, den Ehepartner oder die Ehepartnerin familienversichert und üben sie lediglich eine kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien aus, bleibt die kostenfreie Familienversicherung bestehen. Bei mal für die aktuelle Saison geschützt zu sein, ist eine erneute Impfung notwendig. Die Impfung kann bei allen niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen wie in der hausärztlichen Praxis durchgeführt werden. Zudem ist die Grippeimpfung für Personen ab 18 Jahren auch in Apotheken möglich. Dafür müssen Apotheker und Apothekerinnen eine spezielle Fortbildung nachweisen. Für die Impfung wird nur die elek- Vor allem für ältere Menschen kann eine Influenza-Infektion gefährliche Folgen haben. Deshalb raten Experten dringend dazu, sich für die nächste Grippesaison zu wappnen und die Grippeschutzimpfung im kommenden Herbst zu nutzen. AOK/Colourbox/hfr Jobben neben dem Studium Wichtige Grenzen für Arbeitgebende und Studierende Für viele Studierende sind die Semesterferien eine willkommene Gelegenheit, um durch einen Job Geld zu verdienen. Dabei sollten Arbeitgebende und Studierende Folgendes beachten: Dauert die Beschäftigung nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, handelt es sich in der Regel um eine kurzfristige Beschäftigung und die Studierenden bleiben versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Es werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt, und das unabhängig davon, wie viel Geld Studierende dabei verdienen und wie viele Stunden sie pro Woche arbeiten, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Wenn sich die Beschäftigung jedoch verlängert und die bisher kurzfristige Tätigkeit nun länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauert, müssen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschreitung ANZEIGE Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden. Was am Ende der Beschäftigung auf dem eigenen Konto bleibt und ob für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden muss, hängt von weiteren Faktoren ab. Beiträge zur Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung werden dann fällig, wenn der Job nicht ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird und die Wochenarbeitszeit der Beschäftigung mehr als 20 Stunden beträgt. Immer auf das ganze Jahr achten Dabei werden alle befristeten Jobs im Laufe eines Jahres, zurückgerechnet vom voraussichtlichen En- Studierenden, die nicht ausschließlich kurzfristig beschäftigt sind, bei denen aber das Studium weiterhin im Vordergrund steht (Werkstudentenprivileg), ist die maßgebende Gesamteinkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung zu beachten. Diese liegt in diesem Jahr bei monatlich 565 Euro. Wird diese Grenze überschritten, kommt möglicherweise eine Versicherung in der studentischen Krankenversicherung in Betracht, so Kock. Gesundheit Pflege zu Hause Tipps und Hilfe für Angehörige UnUsenrser Unser Unser fünf Sternfeünf Sterne f teerne fünüfnStfeSrn Service Service SerSveircve ice in Mülheim in Mülheim inin Mü Mlhüelihmeim Fragen zum Thema Fragen Optik, zumBrille Thema & mehr Optik, Brille & mehr Fragen zum Thema Optik, Brille &Ihnen mehrimmer gerne. beantworten wir beantworten Ihnen immer wir gerne. beantworten wir Ihnen immer gerne. Fragen zum Thema Optik, Brille & mehr beantworten wir Ihnen immer gerne. Fragen zum Thema Optik, Brille & mehr beantworten wir Ihnen immer gerne. Brillen-Oase GmbH Brillen-Oase GmbH -Oase GmbH Brillen Brillen-Oase Friedhofstr. 4-6GmbH Friedhofstr. 4-6 Friedhofstr. 4-6 Friedhofstr. 4-645478 45478 Mülheim a.d. Ruhr Mülheim a.d. Ruhr 45478 45478 Mülheim Mülheima.d. a.d.Ruhr Ruhr 56 007 0208 - 56 007 Telefon: 0208 - Telefon: Telefon: 0208--56 56 007 007 Telefon: 0208 -Oase GmbH Brillen eMail: mail@brillen-oase.de eMail: mail@brillen-oase.de eMail: mail@brillen-oase.de mail@brillen-oase.de eMail: Friedhofstr. 4-6 45478 Mülheim a.d. Ruhr n n de de n n eite n e i te en ndneetseite e nen nets e n r r o o ati nenInte nets .dmeati Inte e.d orm tio er ter sne ord er as Informnaserer In -oa I ef . nser o s e e l l f r n e a uf u llen Viele Inauf uunse rillenV-io a ri n VieSie auf .brille Sie w w.b nde eite e i b w S www. n w ts ww e ne tio ntern I ma e e.d Am liebsten in der gewohnten Umgebung bleiben das ist den meisten Menschen ein wichtiges Anliegen, wenn sie pflegebedürftig werden. Häufig wollen Familien oder auch Freunde diesen Wunsch gern in die Tat umsetzen, sind aber einerseits unsicher, was bei einer Pflege zu Hause alles auf sie zukommt. Und andererseits sorgen sie sich, ob das mit dem eigenen Beruf und Alltag überhaupt vereinbar ist. Eine angemessene Pflege organisieren. Sich um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten oder auch um soziale Kontakte kümmern. Anträge bei Leistungsträgern stellen. Der Ratgeber Pflege zu Hause - Was Angehörige wissen müssen der Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wich- tigsten Fragen: Wie lässt sich der Alltag strukturieren? Welche Leistungen und Hilfsmittel stehen Pflegebedürftigen zu? Worum muss ich mich rechtlich kümmern und wo gibt es Unterstützung? Entlastungsangebote Und der Ratgeber stellt eine Fülle möglicher Leistungen zur Unterstützung und Entlastungsangebote vor: Alltagsbegleiter, Pflege- oder Familienpflegezeit oder auch Vorsorgeund Rehabilitationsmaßnahmen. Mit praktischen Tipps, Interviews mit Expertinnen und Experten und einem Antrags-ABC. Außerdem berichten Angehörige von ihren eigenen Erfahrungen. Der Ratgeber ist für 20 Euro im Handel erhältlich. M ce vi r e s ü en it Essen m . Genuss www.drk-muelheim.de 0208 - 45 00 636 Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.V. 365 Tage im Jahr ohne Abo HÖMMA, WAT LECKER! Es gibt etwas zu feiern ... 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Hammes * 20. Oktober 1935 Sie wird uns fehlen. Susanne und Wolfgang Marcel Jörg und Beate Jasmin und Stefan mit Barney Melanie und Kai Ben und Jelena Sina und Yusef Di Hackfleisch Grillrippen Rind- und Schweinefleisch gemischt, vielseitig verwendbar, je 100 g statt 1.39 MIT APP2 statt 1.39 1 0 .77 - 44 % vom Schwein, versch. mariniert, je 100 g Frisches Hähncheninnenfilet für den kalorienbewussten Genuss, Handelsklasse A, je 100 g 0 .88 66 0. - 36% BESUCHEN SIE UNSER HAUPTGESCHÄFT MIT ANGEBOTEN ZU BETTWÄSCHE, HANDTÜCHER USW.