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Samstag, 25. Juli 2026
SERVICE
Millionen für den ÖPNV
91,6 Millionen Euro für Stadtbahnsysteme
Mit 91,6 Millionen fördern Land
und Bund die Erneuerung von
Stadtbahnsystemen im Ruhrgebiet.
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft und die Stadt Duisburg erhalten etwa 31,4 Millionen Euro,
um unter anderem die Fahrgastinformation und Fahrtreppen zu modernisieren und U-Bahn-Haltestel-
len zu erneuern. Unter anderem an
die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG gehen 16,2 Millionen Euro, um das Stellwerk Musiktheater in Gelsenkirchen zu erneuern. Die Ruhrbahn in Essen und
Mülheim bekommt 14 Millionen
Euro, insbesondere für neue Gleisanlagen und die Erneuerung von
Fahrtreppen.
Trauer
Nur in seltenen Fällen sprechen Betreiber von Parkhäusern Verbote für Elektroautos aus.
DA Direkt / Wellnhofer Designs - stock.adobe
Tunnel, Tiefgarage, Teilkasko
Was gilt bei brennenden E-Autos?
Er ist friedlich eingeschlafen.
Was bleibt, sind die Liebe und
die unvergesslichen Momente,
die wir mit ihm teilen durften.
Siegfried Hoppen
* 14. September 1945
6. Juli 2026
Wir lassen dich in Liebe gehen.
Deine Ehefrau Gitta
Dein Sohn Bubi mit Lebenspartner Martin
und alle Anverwandten
Traueranschrift:
Familie Hoppen c/o Bestattungshaus Sonnenschein KG,
Wehmenkamp 4, 45131 Essen
Die Beerdigung fand im engsten Familienkreis statt.
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Die Sicherheit von Elektroautos in
Tiefgaragen und Tunneln treibt
viele Menschen um. Laut einer repräsentativen Befragung von Civey im Auftrag des Direktversicherers DA Direkt hält mehr als jeder
Zweite E-Autos in Tunneln und
Tiefgaragen für brandgefährlicher
als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
56 Prozent der Befragten gehen
davon aus, dass von Elektrofahrzeugen in Tunneln oder Tiefgaragen ein höheres Brandrisiko ausgeht als von Verbrenner-Fahrzeugen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) brennen Elektroautos jedoch nicht häufiger als Fahrzeuge
mit Verbrennungsmotor. Zudem
verfügen die Feuerwehren mittler-
weile über umfassende Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen und
spezialisierte Einsatzpläne.
Für den Fall eines Brandes gelten für Tunnel und Tiefgaragen
ausgefeilte Sicherheitskonzepte.
Unabhängig vom Antrieb eines in
Brand geratenen Fahrzeugs gelten
einheitliche bauliche und sicherheitstechnische Standards wie Belüftungssysteme, Fluchtwege und
Brandmeldetechnik. Seltene Fälle,
in denen Betreiber von Parkhäusern Verbote für Elektroautos aussprechen, sind in aller Regel auf
unzureichende bauliche Gegebenheiten oder ungenügende Lüftungsanlagen zurückzuführen. So
können etwa beengte Platzverhältnisse wie geringe Deckenhöhen
unter 2,10 Meter eine Bergung
durch Feuerwehrfahrzeuge erschweren.
Zwei Drittel der Befragten gehen
davon aus, dass Batteriebrände
nicht mit Wasser gelöscht werden
dürfen. Tatsächlich ist es genau
andersherum. Brennende Batterien erzeugen den Sauerstoff für die
Verbrennung direkt von innen mit.
Deshalb kann ein Akkubrand nicht
mit klassischen Methoden wie
Löschdecken, Sand oder Schaum
erstickt werden. Brennende E-Autos werden daher mit Wasser gekühlt, bis der Brandherd erstirbt.
Zur Vermeidung von Wiederentzündungen werden auch Löschcontainer eingesetzt und das Fahrzeug weiter gekühlt.
Große Unsicherheit besteht zudem bei der Frage, wer im Scha-
densfall haftet, besonders in Tiefgaragen oder gemeinschaftlich genutzten Anlagen. Diese Sorgen
sind weitgehend unbegründet.
Brandschäden am eigenen Fahrzeug sind unabhängig von der Antriebsart sowohl über die Vollkasko- als auch über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sofern ein
Verschulden vorliegt, werden Schäden an Gebäuden oder anderen
Fahrzeugen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert. Für die Betreiber
von Parkhäusern und Tiefgaragen
gelten die gleichen Haftungsmaßstäbe wie bei konventionellen
Fahrzeugen. Grundsätzlich sind
Elektroautos regulär in bestehende Versicherungssysteme integriert.
Gut gewappnet in die Grippesaison starten
Bereits jetzt Termin für Schutzimpfung vormerken
Um sich vor einer Influenza-Infektion und schweren Krankheitsverläufen zu schützen, rät die AOK
NordWest dringend dazu, die Grippeschutzimpfung zu nutzen. Die
Grippeschutzimpfung ist besonders
für ältere und chronisch kranke
Menschen unerlässlich, sagt Kock.
Allerdings ist die Impfbereitschaft bei den Über-60-Jährigen
trotz der nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken mit dem Influenza-Virus gering. Auch die Ständige
Impfkommission (STIKO) am RKI
empfiehlt die Impfung für Men-
schen ab 60 Jahren. Denn mit zunehmendem Alter lassen die Abwehrkräfte nach: Infektionskrankheiten wie die Grippe können dann
gefährliche Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören Lungenentzündungen, Herzinfarkt und Schlaganfall. Eine Grippe kann zudem
Asthmaanfälle verursachen.
Die STIKO empfiehlt die Impfung darüber hinaus auch Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko wie Schwangere und chronisch
Kranke aller Altersgruppen, außerdem für medizinisches und
pflegerisches Personal sowie Personengruppen mit umfangreichem
Publikumsverkehr.
Um für die nächste Grippesaison
gewappnet zu sein, sollte schon
jetzt der Herbst im Kalender vorgemerkt werden. Denn der beste Zeitraum für eine Impfung sind die Monate Oktober bis Mitte Dezember.
Nach der Impfung dauert es etwa zehn bis 14 Tage, bis der Körper
den vollen Impfschutz aufgebaut
hat. Da sich Grippeviren ständig
verändern, wird der Impfstoff
jährlich für die zu erwartende Vi-
rus-Variante angepasst. Um optimal für die aktuelle Saison geschützt zu sein, ist eine erneute
Impfung notwendig.
Die Impfung kann bei allen niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen wie in der hausärztlichen Praxis durchgeführt werden. Zudem
ist die Grippeimpfung für Personen
ab 18 Jahren auch in Apotheken
möglich. Dafür müssen Apotheker
und Apothekerinnen eine spezielle Fortbildung nachweisen. Für die
Impfung wird nur die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt.
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