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Samstag, 22. August 2026
SERVICE
Mit dem Camper unterwegs
Was bei Waldbrandgefahr wichtig ist
Die Waldbrände in Europa haben
in diesem Jahr bereits historische
Ausmaße erreicht. Nach Satellitendaten des Europäischen Waldbrand-Informationssystems (EFFIS) ist die bislang verbrannte Fläche die zweitgrößte seit Beginn
der Aufzeichnungen.
Viele Urlauber sind derzeit beispielsweise mit Wohnmobil oder
Wohnwagen in Reiseländern wie
Frankreich, Spanien oder Italien
unterwegs, die von den Waldbränden betroffen sind. Anders als Hotelgäste haben Reisende mit Camper oft ihr gesamtes Reisegepäck
und persönliche Wertgegenstände
dabei. Muss ein Campingplatz
kurzfristig geräumt werden, bleibt
nur wenig Zeit zum Handeln. Reisende mit Camper sorgen sich nicht
nur um ihre eigene Sicherheit, sondern auch um ihr Fahrzeug und ihr
gesamtes Hab und Gut, erklärt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wer sich gut vorbereitet, Warnhinweise ernst
nimmt und seinen Versicherungsschutz kennt, kann im Ernstfall
schneller reagieren und finanzielle
Nachteile vermeiden.
Bereits vor Reisebeginn sollten
Camper prüfen, ob entlang der
geplanten Route oder am
Urlaubsort
Waldbrandgefahr
besteht. Aktuelle Hinweise gibt es
unter anderem beim Auswärtigen
Amt sowie bei regionalen Behörden. Auch ist es sinnvoll, den
gebuchten Campingplatz zu kon-
Viele Urlauber sind derzeit mit Wohnmobil oder Wohnwagen in Europa unterwegs.
taktieren und nach aktuellen
Sicherheitsvorkehrungen zu fragen. Wer in besonders gefährdete
Regionen reist, sollte möglichst
flexibel planen und alternative
Stellplätze einbeziehen. Auch
während der Reise empfiehlt es
sich, die aktuelle Lage regelmäßig
zu verfolgen und Warnmeldun-
gen auf dem Smartphone zu aktivieren.
Manche Naturkatastrophen sind
nicht automatisch durch eine Versicherung abgedeckt. Deshalb sollten Reisende vor Urlaubsantritt
prüfen, welche Schäden beispielsweise die KfZ-Kasko-, Hausratoder Campingversicherung über-
VZ NRW / adpic
nimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung
ersetzt nur Schäden, die anderen
zugefügt werden. Für Schäden am
eigenen Camper ist in der Regel eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erforderlich.
Persönliche Gegenstände wie
Kleidung, Campingausrüstung
oder Elektronik sind über die
Hausratversicherung im Rahmen
der Außenversicherung häufig
nicht geschützt. Hier kann eine
spezielle Inhaltsversicherung sinnvoll sein, die den beweglichen Besitz im Fahrzeug unter anderem
gegen Brand, Diebstahl oder Unwetterschäden absichert. Ein Blick
in die Versicherungsbedingungen
lohnt sich: Fahrräder auf einem
Fahrradträger, Gegenstände im
Vorzelt oder Wertsachen wie Bargeld und Schmuck sind häufig gar
nicht oder nur eingeschränkt versichert. Wer einen Camper mietet,
sollte außerdem prüfen, welcher
Versicherungsschutz bereits im
Mietvertrag für den Camper enthalten ist und ob Schäden durch
Feuer oder Naturereignisse ausreichend abgedeckt sind. Auch mögliche Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse sollten bekannt sein. Wer
seinen Urlaub wegen einer Naturkatastrophe abbrechen muss oder
nicht antreten kann, ist mit einer
Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung
geschützt,
wenn dieser Schutz explizit enthalten ist.
Für den Ernstfall vorsorgen
Kommt es zu einer Evakuierung,
bleibt häufig nur wenig Zeit.
Wichtige Dokumente wie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Versicherungsunterlagen
und
Buchungsbestätigungen sollten
deshalb jederzeit griffbereit sein.
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Empfehlenswert sind außerdem
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Powerbank,
Taschenlampe, Trinkwasser, notwendige Medikamente, Ladekabel sowie eine Papierkarte, falls
Mobilfunk oder Navigation ausfallen. Persönliche Dokumente
sollten zusätzlich digital gesichert
werden. Sofern es gefahrlos möglich ist, sollten vor der Abfahrt
Gasflaschen geschlossen, Stromanschlüsse getrennt und lose
Gegenstände gesichert werden.
Im Ernstfall kann es passieren,
dass der Campingplatz aus Sicherheitsgründen geschlossen wird.
Dann sollten Reisende sämtliche
Unterlagen, Buchungsbestätigungen sowie Belege über zusätzliche
Ausgaben aufbewahren. Ob Stellplatzkosten erstattet werden oder
weitere Ansprüche bestehen,
hängt von der Art der Buchung
und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Wer den Campingurlaub als Pauschalreise gebucht hat,
kann weitergehende Rechte haben
als bei einer einzeln gebuchten
Unterkunft oder einem separat reservierten Stellplatz.
Sind Wohnmobil, Wohnwagen
oder Inventar beschädigt worden,
sollten Betroffene die Schäden
möglichst umfassend fotografieren und ihre Versicherung umgehend informieren. Rechnungen
und Nachweise über entstandene
Mehrkosten sollten ebenfalls aufbewahrt werden, um mögliche Erstattungsansprüche geltend machen zu können.
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