. Samstag, 27. Juni 2026 SERVICE Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen Verbraucherzentrale klärt über Entsorgung und neue Rückgaberegelung auf Gesundheitsrisiken, Ressourcenverbrauch, Jugendschutz: EinwegVapes stehen aus verschiedenen Gründen in der Kritik. Die bunten Dampfer für den einmaligen Gebrauch sorgen aber auch für massive Sicherheitsprobleme. Die in den Geräten enthaltenen LithiumIonen-Akkus verursachen immer wieder Brände in Müllfahrzeugen sowie Sortier- und Entsorgungsanlagen. Denn viele Nutzer:innen nehmen die Vapes nicht als Elektrogeräte wahr und werfen sie in die Mülltonne oder den Gelben Sack, so Philip Heldt, Experte für Umwelt- und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW. Wegen der Gefahren und hohen Kosten durch Brände wird auch in Deutschland über ein Verbot der Produkte diskutiert. Zunächst aber soll die Rückgabe an Verkaufs- und Sammelstellen ab 1. Juli 2026 für Verbraucher:innen einfacher werden. Auch Kioske und Tankstellen müssen die Einweg-Vapes dann zurücknehmen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt Hintergründe und Details. Warum sind Einweg-Vapes im Müll gefährlich? Das Problem sind die fest verbauten Akkus. Gelangen EinwegVapes in den Restmüll oder in die Gelbe Tonne, können sie während der Müllsammlung oder in Sortieranlagen beschädigt werden. Wird Einweg-Vapes stehen aus verschiedenen Gründen in der Kritik. VZ NRW / adpic ein Lithium-Ionen-Akku gequetscht oder beschädigt, kann er sich erhitzen und Feuer fangen. Solche Brände führen schnell zu Millionenschäden und letztlich zu höheren Müllgebühren für alle. Wie entsorgt man Einweg-Vapes richtig? Die Geräte sind wie alte Elektrogeräte zu behandeln. Bislang ist die Rückgabe bei kommunalen Wertstoff- und Recyclinghöfen, bei Sammelstellen für Elektroaltgerä- te, in größeren Super- und Drogeriemärkten mit Rücknahmesystemen sowie in Elektronikfachmärkten möglich. Das überarbeitete Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht vor, dass Rücknahmestellen künftig einheitlich gekennzeichnet sein müssen. So sollen sie für Verbraucher:innen leichter erkennbar sein. Was ändert sich bei Einweg-Vapes zum 1. Juli? Ab 1. Juli 2026 muss generell jede Verkaufsstelle, die Einweg-Vapes verkauft, die ausgedienten Geräte kostenlos zurücknehmen. Das betrifft nicht nur Fachgeschäfte, sondern auch Kioske, Tankstellen und Tabakläden. Wichtig: Die Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gekoppelt. Verbraucher:innen können alte Geräte unabhängig davon abgeben, wo sie ursprünglich gekauft wurden. Gibt es umweltfreundlichere Alternativen zu Einweg-Vapes? Wer nicht auf E-Zigaretten verzichten möchte, kann auf wiederaufladbare Modelle wechseln. Diese Geräte sind für eine längere Nutzung ausgelegt und müssen nicht nach jedem Gebrauch entsorgt werden. Dadurch fällt weniger Elektroschrott an. Außerdem sind Mehrwegsysteme langfristig oft günstiger. Auch hier gilt jedoch: Akkus und Geräte müssen am Ende fachgerecht entsorgt werden. ERZÄHL KEIN QUATSCH! ISBN: 978-3-8375-2737-7 ISBN: 978-3-8375-2497-0 Die Betreuung von erkrankten Kindern immer noch Frauensache. AOK/Colourbox/hfr / Kinderkrankentage Werden immer noch eher von Frauen genommen Wenn Kinder krank sind, ist die Betreuung zwischen den Elternteilen ungleich verteilt. Dass Kinderkrankentage auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen wurden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist. Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen können, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht, sagt Kock. Die Anzahl der zur Verfügung stehen- den Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage), bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. Die Inanspruchnahme setzt dabei ein ärztliches Attest voraus. Eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974. Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für Beschäftigte, dem Job fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten ein. Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen wir die Eltern mit dem Kinderkrankengeld, erklärt Kock. Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit - aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher. Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale BruttoKinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Populäre Irrtümer und andere Wahrheiten Jedes Buch nur 16,95 € ISBN: 978-3-8375-2395-9 Nur solange der Vorrat reicht ISBN: 978-3-8375-2501-4 Wissenswertes, Kurioses und legendäre Erinnerungen zum Herzensclub auf 120 Seiten mit vielen Fotos garniert. ISBN: 978-3-8375-2502-1 ISBN: 978-3-8375-2738-4 Jetzt bestellen: klartext-verlag.de Alle Bücher finden Sie auch in den LeserLäden unserer Tageszeitung und im Buchhandel. ISBN: 978-3-8375-2596-0 Gold verkaufen? Jetzt einfach & fair! Hightech - Diagnostik für Ihre Fußgesundheit 02102 - 55 11 633 0162 - 335 8112 Kommen Sie vorbei wir beraten Sie kostenlos Calor-Emag-Str. 5 40878 Ratingen Tel. 02102-22144 DIREKT NEBEN 6093 KW 26 52. Jahrgang STADTMITTE Bechemer Straße 16 40878 RATI * AUF ÜBER Laminat *Gültig bis 14.07.2026, online und in den Filialen für alle Böden ab 12,99 €/m2. Gilt nicht für Sonderbestellungen und ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. Eine Rabattierung bereits getätigter Aufträge ist nicht möglich. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen bei soforti www.ratinger-sanitaetshaus.de GOLDANKAUF Gold verkaufen? Jetzt einfach & fair! 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