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Samstag, 27. Juni 2026
SERVICE
Verkaufsstellen müssen
Einweg-Vapes zurücknehmen
Verbraucherzentrale klärt über Entsorgung und neue Rückgaberegelung auf
Gesundheitsrisiken, Ressourcenverbrauch, Jugendschutz: EinwegVapes stehen aus verschiedenen
Gründen in der Kritik. Die bunten
Dampfer für den einmaligen Gebrauch sorgen aber auch für massive Sicherheitsprobleme. Die in
den Geräten enthaltenen LithiumIonen-Akkus verursachen immer
wieder Brände in Müllfahrzeugen
sowie Sortier- und Entsorgungsanlagen. Denn viele Nutzer:innen
nehmen die Vapes nicht als Elektrogeräte wahr und werfen sie in
die Mülltonne oder den Gelben
Sack, so Philip Heldt, Experte für
Umwelt- und Ressourcenschutz
der Verbraucherzentrale NRW.
Wegen der Gefahren und hohen
Kosten durch Brände wird auch in
Deutschland über ein Verbot der
Produkte diskutiert. Zunächst aber
soll die Rückgabe an Verkaufs- und
Sammelstellen ab 1. Juli 2026 für
Verbraucher:innen einfacher werden. Auch Kioske und Tankstellen
müssen die Einweg-Vapes dann
zurücknehmen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt Hintergründe und Details.
Warum sind Einweg-Vapes im Müll gefährlich?
Das Problem sind die fest verbauten Akkus. Gelangen EinwegVapes in den Restmüll oder in die
Gelbe Tonne, können sie während
der Müllsammlung oder in Sortieranlagen beschädigt werden. Wird
Einweg-Vapes stehen aus verschiedenen Gründen in der Kritik. VZ NRW / adpic
ein Lithium-Ionen-Akku gequetscht oder beschädigt, kann er
sich erhitzen und Feuer fangen.
Solche Brände führen schnell zu
Millionenschäden und letztlich zu
höheren Müllgebühren für alle.
Wie entsorgt man Einweg-Vapes richtig?
Die Geräte sind wie alte Elektrogeräte zu behandeln. Bislang ist
die Rückgabe bei kommunalen
Wertstoff- und Recyclinghöfen, bei
Sammelstellen für Elektroaltgerä-
te, in größeren Super- und Drogeriemärkten mit Rücknahmesystemen sowie in Elektronikfachmärkten möglich. Das überarbeitete
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht vor, dass Rücknahmestellen künftig einheitlich gekennzeichnet sein müssen. So sollen sie
für Verbraucher:innen leichter erkennbar sein.
Was ändert sich bei Einweg-Vapes zum 1.
Juli?
Ab 1. Juli 2026 muss generell jede Verkaufsstelle, die Einweg-Vapes verkauft, die ausgedienten Geräte kostenlos zurücknehmen. Das
betrifft nicht nur Fachgeschäfte,
sondern auch Kioske, Tankstellen
und Tabakläden. Wichtig: Die
Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gekoppelt. Verbraucher:innen
können alte Geräte unabhängig
davon abgeben, wo sie ursprünglich gekauft wurden.
Gibt es umweltfreundlichere Alternativen
zu Einweg-Vapes?
Wer nicht auf E-Zigaretten verzichten möchte, kann auf wiederaufladbare Modelle wechseln. Diese Geräte sind für eine längere
Nutzung ausgelegt und müssen
nicht nach jedem Gebrauch entsorgt werden. Dadurch fällt weniger Elektroschrott an. Außerdem
sind Mehrwegsysteme langfristig
oft günstiger. Auch hier gilt jedoch:
Akkus und Geräte müssen am Ende fachgerecht entsorgt werden.
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Die Betreuung von erkrankten Kindern immer noch Frauensache.
AOK/Colourbox/hfr /
Kinderkrankentage
Werden immer noch eher von Frauen genommen
Wenn Kinder krank sind, ist die
Betreuung zwischen den Elternteilen ungleich verteilt. Dass
Kinderkrankentage auch im Jahr
2025 noch überwiegend von
Frauen genommen wurden, zeigt,
wie ungleich die Care-Arbeit in
Familien weiterhin verteilt ist.
Das Kinderkrankengeld ist ein
wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne
finanzielle Nachteile ihre Kinder
zu Hause betreuen können, sagt
AOK-Serviceregionsleiter Jörg
Kock.
Der rechtliche Anspruch auf
Kinderkrankentage steht jedem
gesetzlich versicherten Elternteil
gleichermaßen zu. Eltern sollen
frei entscheiden können, wer das
kranke Kind zu Hause betreut und
wer arbeiten geht, sagt Kock. Die
Anzahl der zur Verfügung stehen-
den Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem
Kind hat jedes Elternteil Anspruch
auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage),
bei mehreren Kindern sind es
mehr Tage. Die Inanspruchnahme
setzt dabei ein ärztliches Attest
voraus. Eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974.
Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für Beschäftigte, dem Job fernzubleiben.
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Arbeitgeber
das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten ein. Um
den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen wir die Eltern
mit dem Kinderkrankengeld, erklärt Kock. Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit - aber ab Tag 1
auch mit Lohneinbußen einher.
Aktuell haben Eltern bei einem
Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse
beantragt und ausgezahlt wird.
Zudem ist der maximale BruttoKinderkrankengeldanspruch pro
Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und
von dem Krankengeld werden
noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
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