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Samstag, 27. Juni 2026
SERVICE
Arbeiten bei Hitze
Experten informieren, was Arbeitgeber im Sommer beachten müssen
Die sogenannten Technischen Regeln
für Arbeitsstätten geben vor, dass die
Raumtemperatur möglichst 26 Grad
Celsius nicht überschreiten soll.
Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch
im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern
Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche
Schutzmaßnahmen Arbeitgeber
treffen müssen und welche Rechte Arbeitnehmer haben. Experten
mit einer rechtlichen Einordnung:
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in
den heißen Monaten?
Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber
müssen ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren schützen.
Diese Pflicht ergibt sich laut Experten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 618). Dazu gehört neben dem Schutz vor übermäßiger Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung beispielsweise
auch das Bereitstellen von Wasser
oder anderen geeigneten Getränken.
Welche Regeln gelten für Arbeitnehmer,
die überwiegend draußen arbeiten?
Wer beispielsweise auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder im
Freibad arbeitet, ist der Sonne oft
direkt ausgesetzt. Hier kann der
Arbeitgeber verpflichtet sein, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen zum Beispiel
UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Sonnenbrillen oder auch Sonnencreme.
Andrea Becker
Ebenso können technische Lösungen wie Sonnensegel, Planen
oder Schirme erforderlich sein.
Darüber hinaus gibt es sinnvolle
organisatorische Maßnahmen. So
ist es möglich, Arbeitszeiten anzupassen und besonders belastende
Tätigkeiten in die kühleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen.
Gibt es Vorgaben in Büros?
Auch in Innenräumen gelten
klare Vorgaben. Die sogenannten
Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben vor, dass die Raumtemperatur möglichst 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Wird
es draußen deutlich heißer, kann
auch die Temperatur im Büro darüber liegen, allerdings nur in Ausnahmefällen.
Experten weisen jedoch darauf
hin, dass Arbeitgeber Maßnahmen
ergreifen müssen, um die Belastung zu reduzieren. Dazu gehören
etwa Jalousien oder Markisen gegen direkte Sonneneinstrahlung,
Ventilatoren oder eine angepasste
Nutzung von Geräten, die zusätzliche Wärme erzeugen. Allerdings
sind diese Vorgaben keine starren
Grenzwerte mit unmittelbarem
Rechtsanspruch. Sie beschreiben
vielmehr den Stand der Technik.
Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, aktiv zu werden, sobald
gesundheitliche Risiken drohen.
Was gilt in puncto Hitze und Sonnenschutz im Homeoffice?
Auch im Homeoffice endet die
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
nicht vollständig; sie ist jedoch
eingeschränkt. Denn er hat deutlich weniger Einfluss auf die konkreten Bedingungen vor Ort. Beschäftigte sind daher stärker in der
Eigenverantwortung, wenn es um
ausreichenden Sonnenschutz, Lüften oder geeignete Raumtemperaturen geht. Arbeitgeber sollten
dennoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.
Beispielsweise durch Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung
oder die Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie Ventilatoren oder
flexible Arbeitszeiten in den kühleren Morgen- oder Abendstunden. Treten gesundheitliche Probleme durch Hitze auf, raten die
Experten Arbeitnehmern, dies zu
dokumentieren und das Gespräch
mit dem Arbeitgeber suchen, um
gemeinsam Abhilfe zu schaffen.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf
Hitzefrei?
So verständlich der Wunsch
nach Hitzefrei auch ist einen
gesetzlichen Anspruch darauf gibt
es für Arbeitnehmer nicht. Auch
zusätzliche Pausen oder verkürzte
Arbeitszeiten sind nicht automatisch vorgeschrieben. Kommt es allerdings zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung, kann es in
einigen Fällen zulässig sein, die
Arbeitsleistung vorübergehend zu
verweigern.
Arbeitnehmer müssen allerdings beweisen können, dass die
Gesundheit aufgrund der Hitze
wirklich gefährdet war, wenn der
Arbeitgeber nachfragt. Können sie
das nicht, müssen sie mit einer Abmahnung oder unter Umständen
sogar mit einer Kündigung rechnen. Arbeitnehmer sollten daher
frühzeitig das Gespräch mit dem
Chef suchen und die Missstände
möglichst dokumentieren.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine
Schutzmaßnahmen umsetzt?
Die Experten weisen darauf hin,
dass Beschäftigte berechtigt sind,
ihrem Chef Vorschläge zu allen
Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit
zu machen (Paragraf 17, Arbeitsschutzgesetz). Dies gilt auch beim
Thema Hitzeschutz.
Ergreift der Arbeitgeber keine
geeigneten Schutzmaßnahmen,
können sich Arbeitnehmer an den
Betriebsrat oder falls vorhanden
an den Arbeitsschutzbeauftragten wenden. Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist möglich.
Ist eine Lockerung der Kleiderordnung bei
Hitze möglich?
Wenn die Temperaturen steigen,
wird auch die Kleidung zum Thema. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Vorgaben zur Kleidung machen, zum Beispiel aus Gründen
der Sicherheit, Hygiene oder des
Erscheinungsbildes bei Kundenkontakt. Laut Experten sind in bestimmten Berufen diese Vorschriften sogar zwingend.
Ein Bauarbeiter muss auch bei
Hitze einen Helm tragen und Küchenpersonal
entsprechende
Schutzkleidung. In anderen Bereichen kann der Arbeitgeber jedoch
verpflichtet sein, seine Kleiderordnung anzupassen. So ist es laut
Experten angemessen bei hohen
Temperaturen, auf Krawatten,
langärmelige Hemden oder formelle Kleidung zu verzichten
(Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR
59/15). Dies ist bei starker Hitze
nicht nur sinnvoll, sondern gehört
zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Was können Beschäftigte selbst tun?
Auch Arbeitnehmer haben
durch kleine Maßnahmen die
Möglichkeit, Hitzeperioden besser
zu bewältigen. Die Experten raten
zu leichter atmungsaktiver Kleidung aus Leinen oder Musselin
und ausreichend Flüssigkeit zu
trinken.
Auch kurze Abkühlungen, beispielsweise indem man sich einige Sekunden kaltes Wasser über
die Handgelenke laufen lässt,
können den Kreislauf stabilisieren. Wichtig ist zudem, Warnsignale des Körpers, wie Konzentrationsprobleme, Schwindel oder
Kreislaufbeschwerden, ernst zu
nehmen.
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