. Samstag, 6. Juni 2026 SERVICE Was in den ersten 30 Tagen nach einem Todesfall zählt Land NRW baut Forensik-Plätze aus Exklusives Webinar: Bund der Steuerzahler informiert über To Dos nach dem Verlust eines geliebten Menschen Wuppertal, Bedburg-Hau, Lünen: Die Landesregierung treibt den Ausbau der Kliniken für forensische Psychiatrie in NordrheinWestfalen weiter voran. Auf einem Freigelände in Wuppertal-Ronsdorf haben in der vergangenen Woche die Bauarbeiten für eine forensische Psychiatrie mit 150 Plätzen begonnen. In Bedburg-Hau wird die bestehende LVR-Klinik mit 144 Plätzen erweitert. In Lünen soll die neue forensische Klinik (ebenfalls 150 Plätze) bis Jahresende fertiggestellt sein. Durch die entstehenden zusätzlichen Plätze wird die Versorgung und Therapie verbessert. Das trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Darüber hinaus werden die neuen Gebäude natürlich alle Sicherheitsstandards erfüllen, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Das Land hat 2012 beschlossen, zusätzliche forensische Kliniken zu errichten. Bei der in Wuppertal entstehenden Forensik handelt es sich neben Hörstel und Lünen um den dritten Klinikneubau aus diesem Programm. Neben diesen Neubauten erweitert das Land derzeit auch bereits bestehende Klinikstandorte. Insgesamt sollen 649 neue Plätze bis 2028 entstehen. Die Landesregierung erweitert die Kapazitäten im Bereich Forensik, um dem Bedarf an Behandlungsplätzen nachzukommen. Untergebracht und behandelt werden dort Menschen, die Straftaten begangen und vom Gericht als schuldunfähig oder auch vermindert schuldfähig eingestuft wurden. Ein Todesfall in der Familie ist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig laufen Fristen, es müssen Entscheidungen getroffen und Zahlungen geregelt werden. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen führt mit der Broschüre Todesfall in der Familie und dem begleitenden Webinar alle Leser dieser Zeitung durch die kritischen ersten Tage und Wochen nach dem Tod eines Familienmitglieds. Michaela van Wersch, Autorin, Rechtsanwältin und Referentin vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, kennt diese emotionale Ausnahmesituation nicht nur aus ihren beruflichen Kontakten, sondern auch aus eigenem Erleben und weiß: Die Welt steht plötzlich still und dennoch muss man sofort gut überlegt handeln. Die ersten 30 Tage nach einem Todesfall entscheiden häufig darüber, ob Leistungen rechtzeitig gezahlt werden, ob finanzielle Ansprüche gewahrt bleiben und ob Angehörige ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Die erste Pflicht nach Eintritt des Todes ist die ärztliche Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins. Nach dem Sterbeort richtet sich, wer handeln muss: Tritt der Tod in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, veranlasst die Leitung die Leichenschau. Verstirbt ein Angehöriger jedoch zu Hause, liegt die Verantwortung bei den Hinterbliebenen! Michaela van Wersch ist Autorin, Rechtsanwältin und Referentin vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Annette Koroll FOTOS / Bund der Steuerzahler NRW Michaela van Wersch: Der Totenschein ist die zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt am Ort des Versterbens sowie für die Bestattung. Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod muss dieser Tod beim Standesamt angezeigt werden. Dabei zählt der Samstag rechtlich als Werktag. Das ist vielen Angehörigen nicht bewusst. Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für Angehörige von der Bestattung über die Abmeldung von Renten bis zur Kündigung von Verträgen. Je nach Familienstand müssen unterschiedliche Dokumente im Original vorgelegt werden. Der Bund der Steuerzahler erklärt mit der Broschüre und dem Webinar, welche Dokumente benötigt werden. Michaela van Wersch empfiehlt: Es ist für Angehörige eine große Hilfe, wenn wichtige Dokumente wie Geburtsund Heiratsurkunden, Personalausweise und Versicherungsunterlagen geordnet an einem festen Ort aufbewahrt werden. Lange Suchaktionen können dazu führen, dass wichtige Fristen nicht eingehalten werden. Wenn Einkommen von heute auf morgen wegfällt Der Todesfall hat unmittelbare finanzielle Folgen, denn laufende Kosten bestehen zunächst weiter Einkommen aber enden. Mit dem Tod von Arbeitnehmern endet ein bestehendes Arbeitsverhältnis sofort und es werden nur der anteilige Lohn für den Sterbemonat sowie offene Ansprüche gezahlt. Ein Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit vielen Jahren nicht mehr. Michaela van Wersch warnt: Zwischen dem Wegfall des laufenden Einkommens und dem Beginn von Hinterbliebenenleistungen kann eine finanzielle Lücke entstehen. Hier können Rücklagen, Todesfallvollmachten und Vorsorge helfen. Die Rente wird bei Alleinstehenden noch für den Sterbemonat in voller Höhe gezahlt. Danach endet der Anspruch. Für verwitwete Partner gibt es eine wichtige finanzielle Brücke: das Sterbevierteljahr in der gesetzlichen Rentenversicherung. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe an die hinterbliebene Ehepartnerin oder den hinterbliebenen Ehepartner ausgezahlt. In dieser Zeit wird eigenes Einkommen nicht angerechnet. Das verschafft eine erste finanzielle Atempause. Manchmal überweist die gesetzliche Rentenversicherung nach einem Todesfall aber zu viel Rente, berichtet Michaela van Wersch, die muss später zurückgezahlt werden. Die ersten 30 Tage nach einem Todesfall verlangen Angehörigen sehr viel ab. Das Webinar und der Ratgeber Todesfall in der Familie setzen genau hier an: Erklärt werden wichtige Begriffe aus Gesetz und Verwaltung in verständlicher Sprache, zum Beispiel, was unverzügliches Handeln rechtlich bedeutet und warum es finanzielle Folgen haben kann. Wann ein Erbschein wirklich notwendig ist und wann Angehörige darauf verzichten und dadurch Kosten sparen können. Welche Rolle eine Vorsorgevollmacht spielt und wie sie sicherstellt, dass Angehörige im Ernstfall sofort handlungsfähig sind. Was bei Verträgen und Versicherungen im Todesfall zu beachten ist. Eine Checkliste, nach Fristen geordnet, hilft, die Aufgaben planmäßig abzuarbeiten. Die Broschüre Todesfall in der Familie können Sie als Leser der Funke Mediengruppe kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen bestellen: Telefon: 0211 99175-0 oder E-Mail: info@steuerzahler-nrw.de und online: https://erben-schenken.steuerzahler-nrw.de/ Auch die Teilnahme am Webinar Todesfall in der Familie steht allen Lesern kostenfrei offen. Es findet statt am Donnerstag, 18. Juni, online von 14 bis 15 Uhr. Referentin ist Michaela van Wersch, Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Die Anmeldung erfolgt über den QR-Code oder auf https://attendee.gotowebinar.com/register/ 5971580047344930904 . Was viele Erben unterschätzen Viele Menschen bewahren geerbten Schmuck jahrelang auf, ohne sich jemals genauer mit seinem tatsächlichen Wert zu beschäftigen. Gerade nach einem Todesfall fehlt oft die Zeit oder auch die emotionale Kraft, sich intensiv mit einzelnen Schmuckstücken, Münzen oder alten Goldgegenständen auseinanderzusetzen. Stattdessen landen Ketten, Ringe oder Armbänder zunächst in Schubladen, kleinen Schachteln oder auf dem Dachboden häufig mit dem Gedanken, sich irgendwann später darum zu kümmern. Doch genau dieses später tritt in vielen Fällen nie ein. Mit den Jahren geraten die Stücke in Vergessenheit, werden bei Umzügen verlegt oder versehentlich mit wertlosen Dingen aussortiert. Besonders problematisch ist, dass viele Erben gar nicht erkennen, welche Werte sich tatsächlich hinter scheinbar unscheinbaren Schmuckstücken verbergen können. Selbst beschädigte Ketten, einzelne Ohrringe oder alter Zahngoldbestand besitzen oft noch einen erheblichen Materialwert. Hinzu kommt, dass sich Geschmäcker über Generationen verändern. Was früher täglich getragen wurde, passt heute häufig nicht mehr zum eigenen Stil. Viele Menschen fühlen sich deshalb unsicher: Aufbewahren, verschen- ken oder verkaufen? Genau diese Unsicherheit führt oft dazu, dass wertvolle Gegenstände über viele Jahre ungenutzt bleiben. Dabei bietet die aktuelle Marktsituation eine seltene Gelegenheit. Der Goldpreis bewegt sich weiterhin auf einem außergewöhnlich hohen Niveau. Viele Familien nutzen deshalb den Moment, um alten Schmuck professionell bewerten zu lassen und ungenutzte Werte sinnvoll einzusetzen. Oft entstehen daraus finanzielle Möglichkeiten für Reisen, Modernisierungen, größere Anschaffungen oder persönliche Wünsche, die lange aufgeschoben wurden. Wichtig ist dabei vor allem eine transparente und nachvollziehbare Bewertung. Viele Menschen möchten zunächst einfach verstehen, was sich überhaupt in ihrem Besitz befindet. Eine fachkundige Einschätzung schafft Sicherheit und verhindert, dass wertvolle Stücke versehentlich verloren gehen oder unter Wert abgegeben werden. Die Goldbörse unterstützt seit vielen Jahren Menschen dabei, geerbten Schmuck und alte Gold- Anzeige 40k+ Ankäufe 30k+ zufriedene Kunden Wir kaufen von Ihnen an Geerbtes Gold bleibt oft jahrelang unbeachtet liegen. Viele Familien besitzen geerbte Schmuckstücke, ohne zu wissen, welchen Wert alte Ketten, Ringe oder Münzen heute tatsächlich noch haben können. 15+ Standorte gegenstände professionell prüfen zu lassen. Viele Kundinnen und Kunden sind überrascht, welchen Wert selbst kleine oder beschädigte Stücke heute noch besitzen. Statt jahrelang unbeachtet in Schubladen zu liegen, können diese Werte bewusst genutzt werden und behalten dadurch ihre eigentliche Bedeutung: nicht vergessen zu werden.Gerade ältere Haushalte entdecken derzeit beim Aufräumen Schmuckstücke wieder, deren Wert über Jahrzehnte völlig unterschätzt oder schlicht nie geprüft wurde. Überraschend oft! Exklusiv bei uns verkaufen Sie Ihre Edelmetalle diskret, flexibel und ohne Aufwand mit sofortiger Auszahlung oder Überweisung. Die Analyse erfolgt direkt am Beratungstisch: transparent, ohne Wartezeit und in angenehmer Atmosphäre. In allen Filialen gelten einheitliche Bewertungsstandards. Der Reinheitsgrad wird innerhalb von Sekunden präzise per RFA-Röntgenanalyse bestimmt. Schmuck: Schmuck aller Art aus Weiß-, Gelboder Rotgold, Silber und Platin. Auch Defekt- oder Einzelstücke. Edelsteine werden separat berechnet. Zahngold: Gelbes, weißes und rotes Zahngold. Zahnkronen (auch mit Zahnresten), sowie komplette Gebisse mit Goldbrücken und Goldkronen. Goldene Uhren: Armband- und Taschenuhren aus Gold (auch alte oder defekt). Besteck und Silberwaren: Zinn-, Silber- oder versilberte Bestecke und weitere Silbergegenstände. Barren und Münzen: Gold- und Silberbarren sowie Münzen. Auch beschädigte oder in Schmuck eingefasste. Weitere Edelmetalle: Wie z. B. Gold, Platin und Palladium sowie Rohplatten, Drähte, Bruchgold und Reststücke. (Und vieles mehr auf Anfrage) Wir sind ganz in Ihrer Nähe Essen Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Limbecker Str. 68, T.: 0201 / 84396149 Oberhausen Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Steinbrinkstr. 226, T.: 0208 / 74091505 Langenfeld Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Marktplatz 10, T.: 02173 / 9120300 Mülheim Mo.-Fr.: 9:00 15:00 Sa.: 10:00 13:30 Leineweberstr. 73-75, T.: 0208 / 62039851 Bochum Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Kortumstraße 66, T.: 0234 / 32599966 Ratingen Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Lintorfer Straße 7, T.: 02102 / 7062680 Gelsenkirchen Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Bahnhofstraße 73, T.: 0209 / 80026454 Moers Mo.-Fr.: 9:00 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Neumarkt 5, T.: 02841 / 8878588 Solingen Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Ufergarten 19, T.: 0212 / 25447296 Recklinghausen Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00 Kunibertistr. 6-8, T.: 02361 / 6586914 Zusätzliche Standorte: Krefeld, Neuss, Kempen, Viersen, Meerbusch, Kleve, Mönchengladbach Alte Ketten, Ringe oder Münzen werden oft vergessen dabei kann selbst beschädigter Goldschmuck heute überraschend wertvoll sein. www.Goldboerse-Gruppe.de kontakt@Goldboerse-Gruppe.de Ankäufer für Gold & Edelmetalle All Inclusive & Wanderstöcke geschenkt GOLDANKAUF Gold verkaufen? 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