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Samstag, 6. Juni 2026
SERVICE
Was in den ersten 30 Tagen nach einem Todesfall zählt
Land NRW baut
Forensik-Plätze aus
Exklusives Webinar: Bund der Steuerzahler informiert über To Dos nach dem Verlust eines geliebten Menschen
Wuppertal, Bedburg-Hau, Lünen:
Die Landesregierung treibt den
Ausbau der Kliniken für forensische Psychiatrie in NordrheinWestfalen weiter voran. Auf einem
Freigelände in Wuppertal-Ronsdorf haben in der vergangenen
Woche die Bauarbeiten für eine forensische Psychiatrie mit 150 Plätzen begonnen. In Bedburg-Hau
wird die bestehende LVR-Klinik
mit 144 Plätzen erweitert. In Lünen
soll die neue forensische Klinik
(ebenfalls 150 Plätze) bis Jahresende fertiggestellt sein. Durch die
entstehenden zusätzlichen Plätze
wird die Versorgung und Therapie
verbessert. Das trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Darüber hinaus
werden die neuen Gebäude natürlich alle Sicherheitsstandards erfüllen, sagt Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann.
Das Land hat 2012 beschlossen,
zusätzliche forensische Kliniken
zu errichten. Bei der in Wuppertal
entstehenden Forensik handelt es
sich neben Hörstel und Lünen um
den dritten Klinikneubau aus diesem Programm. Neben diesen
Neubauten erweitert das Land derzeit auch bereits bestehende Klinikstandorte. Insgesamt sollen
649 neue Plätze bis 2028 entstehen.
Die Landesregierung erweitert
die Kapazitäten im Bereich Forensik, um dem Bedarf an Behandlungsplätzen nachzukommen. Untergebracht und behandelt werden
dort Menschen, die Straftaten begangen und vom Gericht als
schuldunfähig oder auch vermindert schuldfähig eingestuft wurden.
Ein Todesfall in der Familie ist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig laufen Fristen, es
müssen Entscheidungen getroffen
und Zahlungen geregelt werden.
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen führt mit der Broschüre Todesfall in der Familie
und dem begleitenden Webinar alle Leser dieser Zeitung durch die
kritischen ersten Tage und Wochen nach dem Tod eines Familienmitglieds.
Michaela van Wersch, Autorin,
Rechtsanwältin und Referentin
vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, kennt diese emotionale Ausnahmesituation nicht
nur aus ihren beruflichen Kontakten, sondern auch aus eigenem Erleben und weiß: Die Welt steht
plötzlich still und dennoch muss
man sofort gut überlegt handeln.
Die ersten 30 Tage nach einem Todesfall entscheiden häufig darüber, ob Leistungen rechtzeitig gezahlt werden, ob finanzielle Ansprüche gewahrt bleiben und ob
Angehörige ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.
Die erste Pflicht nach Eintritt
des Todes ist die ärztliche Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins. Nach dem
Sterbeort richtet sich, wer handeln
muss: Tritt der Tod in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus
oder Pflegeheim ein, veranlasst die
Leitung die Leichenschau. Verstirbt ein Angehöriger jedoch zu
Hause, liegt die Verantwortung bei
den Hinterbliebenen!
Michaela van Wersch ist Autorin, Rechtsanwältin und Referentin vom Bund der
Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.
Annette Koroll FOTOS / Bund der Steuerzahler NRW
Michaela van Wersch: Der Totenschein ist die zwingende Voraussetzung für die Beantragung
der Sterbeurkunde beim Standesamt am Ort des Versterbens sowie
für die Bestattung. Spätestens am
dritten Werktag nach dem Tod
muss dieser Tod beim Standesamt
angezeigt werden. Dabei zählt der
Samstag rechtlich als Werktag.
Das ist vielen Angehörigen nicht
bewusst.
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument für Angehörige
von der Bestattung über die Abmeldung von Renten bis zur Kündigung von Verträgen. Je nach Familienstand müssen unterschiedliche Dokumente im Original vorgelegt werden. Der Bund der Steuerzahler erklärt mit der Broschüre
und dem Webinar, welche Dokumente benötigt werden. Michaela
van Wersch empfiehlt: Es ist für
Angehörige eine große Hilfe, wenn
wichtige Dokumente wie Geburtsund Heiratsurkunden, Personalausweise und Versicherungsunterlagen geordnet an einem festen
Ort aufbewahrt werden. Lange
Suchaktionen können dazu führen, dass wichtige Fristen nicht
eingehalten werden.
Wenn Einkommen von heute
auf morgen wegfällt
Der Todesfall hat unmittelbare finanzielle Folgen, denn laufende
Kosten bestehen zunächst weiter
Einkommen aber enden. Mit dem
Tod von Arbeitnehmern endet ein
bestehendes Arbeitsverhältnis sofort und es werden nur der anteilige Lohn für den Sterbemonat sowie offene Ansprüche gezahlt. Ein
Sterbegeld aus der gesetzlichen
Krankenversicherung gibt es seit
vielen Jahren nicht mehr. Michaela van Wersch warnt: Zwischen
dem Wegfall des laufenden Einkommens und dem Beginn von
Hinterbliebenenleistungen kann
eine finanzielle Lücke entstehen.
Hier können Rücklagen, Todesfallvollmachten und Vorsorge helfen.
Die Rente wird bei Alleinstehenden noch für den Sterbemonat in
voller Höhe gezahlt. Danach endet
der Anspruch. Für verwitwete
Partner gibt es eine wichtige finanzielle Brücke: das Sterbevierteljahr
in der gesetzlichen Rentenversicherung. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird
die Rente der verstorbenen Person
in voller Höhe an die hinterbliebene Ehepartnerin oder den hinterbliebenen Ehepartner ausgezahlt.
In dieser Zeit wird eigenes Einkommen nicht angerechnet. Das
verschafft eine erste finanzielle
Atempause. Manchmal überweist
die gesetzliche Rentenversicherung nach einem Todesfall aber zu
viel Rente, berichtet Michaela van
Wersch, die muss später zurückgezahlt werden.
Die ersten 30 Tage nach einem
Todesfall verlangen Angehörigen
sehr viel ab. Das Webinar und der
Ratgeber Todesfall in der Familie
setzen genau hier an: Erklärt werden wichtige Begriffe aus Gesetz
und Verwaltung in verständlicher
Sprache, zum Beispiel, was unverzügliches Handeln rechtlich bedeutet und warum es finanzielle
Folgen haben kann. Wann ein Erbschein wirklich notwendig ist
und wann Angehörige darauf verzichten und dadurch Kosten sparen können. Welche Rolle eine Vorsorgevollmacht spielt und wie sie
sicherstellt, dass Angehörige im
Ernstfall sofort handlungsfähig
sind. Was bei Verträgen und Versicherungen im Todesfall zu beachten ist. Eine Checkliste, nach Fristen geordnet, hilft, die Aufgaben
planmäßig abzuarbeiten.
Die Broschüre Todesfall in der
Familie können Sie als Leser der
Funke Mediengruppe kostenfrei
beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen bestellen: Telefon:
0211 99175-0 oder E-Mail: info@steuerzahler-nrw.de und online: https://erben-schenken.steuerzahler-nrw.de/
Auch die Teilnahme am Webinar
Todesfall in der Familie steht allen Lesern kostenfrei offen. Es findet statt am Donnerstag, 18. Juni,
online von 14 bis 15 Uhr. Referentin
ist Michaela van Wersch, Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin beim Bund der Steuerzahler
Nordrhein-Westfalen. Die Anmeldung erfolgt über den QR-Code
oder auf https://attendee.gotowebinar.com/register/
5971580047344930904 .
Was viele Erben unterschätzen
Viele Menschen bewahren geerbten Schmuck jahrelang auf, ohne
sich jemals genauer mit seinem
tatsächlichen Wert zu beschäftigen. Gerade nach einem Todesfall
fehlt oft die Zeit oder auch die
emotionale Kraft, sich intensiv mit
einzelnen Schmuckstücken, Münzen oder alten Goldgegenständen
auseinanderzusetzen. Stattdessen
landen Ketten, Ringe oder Armbänder zunächst in Schubladen,
kleinen Schachteln oder auf dem
Dachboden häufig mit dem Gedanken, sich irgendwann später
darum zu kümmern.
Doch genau dieses später
tritt in vielen Fällen nie ein. Mit
den Jahren geraten die Stücke in
Vergessenheit, werden bei Umzügen verlegt oder versehentlich
mit wertlosen Dingen aussortiert.
Besonders problematisch ist, dass
viele Erben gar nicht erkennen,
welche Werte sich tatsächlich
hinter scheinbar unscheinbaren Schmuckstücken verbergen
können. Selbst beschädigte Ketten,
einzelne Ohrringe oder alter Zahngoldbestand besitzen oft noch
einen erheblichen Materialwert.
Hinzu kommt, dass sich Geschmäcker über Generationen
verändern. Was früher täglich
getragen wurde, passt heute häufig
nicht mehr zum eigenen Stil. Viele
Menschen fühlen sich deshalb
unsicher: Aufbewahren, verschen-
ken oder verkaufen? Genau diese
Unsicherheit führt oft dazu, dass
wertvolle Gegenstände über viele
Jahre ungenutzt bleiben.
Dabei bietet die aktuelle Marktsituation eine seltene Gelegenheit.
Der Goldpreis bewegt sich weiterhin auf einem außergewöhnlich
hohen Niveau. Viele Familien
nutzen deshalb den Moment, um
alten Schmuck professionell bewerten zu lassen und ungenutzte
Werte sinnvoll einzusetzen. Oft
entstehen daraus finanzielle Möglichkeiten für Reisen, Modernisierungen, größere Anschaffungen
oder persönliche Wünsche, die
lange aufgeschoben wurden.
Wichtig ist dabei vor allem eine
transparente und nachvollziehbare Bewertung. Viele Menschen
möchten zunächst einfach verstehen, was sich überhaupt in ihrem
Besitz befindet. Eine fachkundige
Einschätzung schafft Sicherheit
und verhindert, dass wertvolle
Stücke versehentlich verloren
gehen oder unter Wert abgegeben
werden.
Die Goldbörse unterstützt seit
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Geerbtes Gold bleibt oft jahrelang unbeachtet liegen.
Viele Familien besitzen geerbte Schmuckstücke, ohne
zu wissen, welchen Wert alte
Ketten, Ringe oder Münzen
heute tatsächlich noch haben
können.
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gegenstände professionell prüfen
zu lassen. Viele Kundinnen und
Kunden sind überrascht, welchen
Wert selbst kleine oder beschädigte Stücke heute noch besitzen. Statt
jahrelang unbeachtet in Schubladen zu liegen, können diese Werte
bewusst genutzt werden und
behalten dadurch ihre eigentliche
Bedeutung: nicht vergessen zu
werden.Gerade ältere Haushalte
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Wert über Jahrzehnte völlig unterschätzt oder schlicht nie geprüft
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Defekt- oder Einzelstücke. Edelsteine
werden separat berechnet.
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aus Gold (auch alte oder defekt).
Besteck und Silberwaren:
Zinn-, Silber- oder versilberte Bestecke und weitere Silbergegenstände.
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Münzen. Auch beschädigte oder
in Schmuck eingefasste.
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Wie z. B. Gold, Platin und Palladium sowie Rohplatten, Drähte,
Bruchgold und Reststücke.
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Mo.-Fr.: 9:30 17:00 Sa.: 10:00 14:00
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