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Samstag, 22. August 2026
SERVICE
Keine Hinweise auf Russland
Faktencheck: Tagesschau-Meldung zum CSD-Anschlag ist gefälscht
Niedliche Katze sonnt sich auf Liegestuhl.
Karolin Unterste-Bahrenberg / AB NRW
Foto der Woche: Katzen
Karolin Unterste-Bahrenberg hat
mit diesem Bild unseren Wettbewerb Foto der Woche zum Thema Katzen gewonnen. Die Jury
sagt: Dieser niedliche Schnappschuss von Karolin hat uns überzeugt. Die Katze genießt die Sonne und fühlt sich pudelwohl. Man
kann nur erahnen, wie weich sich
ihr Fell anfühlt. In dieser Woche
suchen wir Fotos zum Thema
Frankreich. Schicken Sie uns Ihr
Bild (in hoher Auflösung) zum
Thema per Mail zu: foto-wochenblaetter@funkemedien.de. Achtung: Es dürfen nur eigene Fotos
oder solche, an denen Sie die Nutzungsrechte haben, eingesandt
werden. Wer Fotos schickt, erklärt sich damit einverstanden,
dass sie unter Nennung des Fotocredits in unseren Zeitungen, auf
unseren Social-Media-Accounts
und der News-wall am Limbecker
Platz in Essen veröffentlicht werden.
Welche Urlaubsfotos
dürfen ins Netz?
Harmloser Schnappschuss kann Folgen haben
Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer
die Fotos anschließend in sozialen
Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau
hinschauen. Denn ein harmloser
Schnappschuss kann rechtliche
Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch.
Heikel kann es jedoch werden, wenn
die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. Entscheidend
ist, was auf dem Foto zu sehen ist
und wo es aufgenommen wurde,
sagt Juristin Céline-Estelle Zinkel.
Sind beispielsweise fremde
Menschen klar erkennbar und
nicht nur zufällig im Hintergrund,
dürfen die Fotos meist nicht ohne
Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von
Menschen in Badekleidung, in
FKK-Bereichen oder in peinlichen
Situationen. Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das
Bild posten möchte, sollte vorher
um Erlaubnis fragen, rät Zinkel.
Entspannter ist die Situation bei
Gebäuden und Kunstwerken im
öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das Panoramarecht.
Das heißt, solche Fotos dürfen
meist veröffentlicht werden, wenn
die Objekte fest an öffentlichen
Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht.
Die Aufnahme muss zudem von
einem allgemein zugänglichen Ort
aus entstehen, betont Céline-Estelle Zinkel. Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine
Drohne einsetzt, bewegt sich
schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs.
Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder
Ausstellungen aus? Hier gilt oft das
Hausrecht. Fotografieren kann ver-
Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone
schnell gezückt. Doch wer die Fotos
anschließend in sozialen Medien oder
in größeren Chatgruppen teilt, sollte
vorher genau hinschauen. Andrea Becker
boten oder nur für private Zwecke
erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht
einfach veröffentlicht werden.
Nicht alles, was man sehen kann,
darf man auch fotografieren und
posten, fasst Zinkel zusammen.
Auch im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche.
Urlauber sollten im Zweifelsfall
lieber nachfragen oder das Foto
nur privat nutzen.
Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks
unbedingt beachten.
Keine heimlichen Aufnahmen machen besonders nicht am Strand,
am Pool oder in FKK-Bereichen.
Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen. Bei
Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.
Militärische Anlagen, Flughäfen,
Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren
besonders nicht im Ausland. Urlaubsbilder lieber erst öffentlich
teilen, wenn man wieder zu Hause
ist. Eine erkennbar leere Wohnung
kann Diebe anlocken.
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin
verbreitet sich online eine vermeintliche Tagesschau-Meldung, wonach
Russland an der Tat beteiligt gewesen sei. Doch die Meldung ist gefälscht, wie ein Faktencheck ergab.
Bei dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) am 25. Juli in Berlin wurde eine Person getötet, mehr als 30 weitere wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter Abdul
B. ist inzwischen tot. In Sozialen
Netzwerken hieß es schon kurz
nach dem Anschlag, Sicherheitsbehörden würden davon ausgehen,
dass Russland an der Tat beteiligt
gewesen sei. Die Behauptung wurde
in Form eines Bildes verbreitet, das
den Eindruck erweckt, als handle es
sich um eine Tagesschau-Meldung.
Kommentare zu den Beiträgen deuten darauf hin, dass manche Nutzerinnen und Nutzer die angebliche
Meldung für echt halten, andere
sprechen von Fake News.
Tatsächlich findet sich über
Stichwort-Suchen keine solche
Meldung außerhalb der Beiträge in
Sozialen Netzwerken. Die Bilder,
die dazu geteilt werden, tragen
zwar das Logo der Tagesschau,
doch auf deren offiziellen Websei-
Die Regenbogenfahne steht für Vielfalt, Toleranz, Akzeptanz und Stolz sowie für den Kampf für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung.
Rob Maxwell / Unsplash
te und auf den Tagesschau-Kanälen in Sozialen Netzwerken findet
sich die angebliche Meldung nicht.
Der Beitrag wurde nicht von
der Tagesschau erstellt, bestätigte die Pressestelle des NDR auf Anfrage von Correctiv Faktencheck:
Zudem sei es ohne Zustimmung
des Markeninhabers nicht erlaubt,
das Tagesschau-Logo zu verwenden. Der NDR habe einen externen
Dienstleister mit der Abschaltung
des Beitrags beauftragt.
Die gefälschte Tagesschau-Meldung wurde mutmaßlich erstmals
auf Tiktok veröffentlicht. Dort
wurde der Beitrag von der Plattform automatisch als KI-generiert
gekennzeichnet. Das passt zu der
Bewertung von OpenAI, laut der
die Fälschung ein digitales Wasserzeichen enthält, das auf die
Nutzung der eigenen Künstlichen
Intelligenz hinweist.
Auf Nachfrage von Correctiv
Faktencheck antwortete die Person
hinter dem Tiktok-Profil, dass der
Beitrag von Meta-Plattformen
stamme. Sie habe damit nichts in
die Welt setzen, sondern für Unterhaltung sorgen und damit Meinungen und die Wahrheiten herausfinden wollen.
.Im Rahmen der Ermittlungen soll
ein Video mit einer vermummten
Person auf dem Handy des mutmaßlichen Attentäters Abdul B. gefunden worden sein. Darin soll dieser
sich am Tag des Anschlags zur Terrororganisation Islamischer Staat
(IS) bekannt haben, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und
Bild schreiben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Tat
als islamistischen Terroranschlag bezeichnet. Auf Nachfrage von Correctiv Faktencheck sagte die Bundesanwaltschaft, dass sie von einer islamistischen Tatmotivation ausgehe.
Hans-Jakob Schindler ist Mitglied
des Beraterkreises Islamismusprävention und bekämpfung der Bundesregierung und arbeitet bei der ge-
meinnützigen Organisation Counter
Extremism Project (CEP). Gegenüber dem ZDF sagte er, es würden
keine Hinweise vorliegen, dass Russland oder russische Stellen an dem
Anschlag beteiligt gewesen seien.
Fakten für die
Demokratie
Durch eine Kooperation mit
dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA), dem 113 Verlage mit einer wöchentlichen Auflage
von 25,3 Mio. Exemplaren angehören, erscheint regelmäßig ein Faktencheck des unabhängigen und gemeinnützigen Recherchezentrums
Correctiv.
Die vielfach ausgezeichnete
Redaktion deckt systematische Missstände auf und
überprüft irreführende Behauptungen. Wie Falschmeldungen unsere Wahrnehmung beeinflussen und wie
Sie sich vorgezielten Falschnachrichten schützen können, erfahren Sie unter correctiv.org/faktencheck.
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