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Samstag, 22. August 2026
SERVICE
Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?
Ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben
Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer
die Fotos anschließend in sozialen
Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau
hinschauen. Denn ein harmloser
Schnappschuss kann rechtliche
Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch.
Heikel kann es jedoch werden,
wenn die Bilder veröffentlicht
oder weiterverbreitet werden.
Entscheidend ist, was auf dem
Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde, sagt Juristin Céline-Estelle Zinkel.
Sind beispielsweise fremde
Menschen klar erkennbar und
nicht nur zufällig im Hintergrund,
dürfen die Fotos meist nicht ohne
Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von
Menschen in Badekleidung, in
FKK-Bereichen oder in peinlichen
Situationen. Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das
Bild posten möchte, sollte vorher
um Erlaubnis fragen, rät Zinkel.
Entspannter ist die Situation bei
Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone
schnell gezückt. Doch wer die Fotos
anschließend in sozialen Medien oder
in größeren Chatgruppen teilt, sollte
vorher genau hinschauen. Andrea Becker
Gebäuden und Kunstwerken im
öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das Panoramarecht.
Das heißt, solche Fotos dürfen
meist veröffentlicht werden, wenn
die Objekte fest an öffentlichen
Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht.
Die Aufnahme muss zudem von
einem allgemein zugänglichen Ort
aus entstehen, betont Céline-Estelle Zinkel. Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine
Drohne einsetzt, bewegt sich
schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs.
Doch wie sieht es in Museen,
Kirchen, Hotels, Freizeitparks
oder Ausstellungen aus? Hier gilt
oft das Hausrecht. Fotografieren
kann verboten oder nur für private Zwecke erlaubt sein. Fotos von
Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht einfach veröffentlicht
werden. Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch fotografieren und posten, fasst Zinkel
zusammen.
Auch im Ausland gelten mitun-
ter andere Regeln als in Deutschland etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche.
Urlauber sollten im Zweifelsfall
lieber nachfragen oder das Foto
nur privat nutzen.
Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks
unbedingt beachten.
Keine heimlichen Aufnahmen machen besonders nicht am Strand,
am Pool oder in FKK-Bereichen.
Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen. Bei
Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.
Militärische Anlagen, Flughäfen,
Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren
besonders nicht im Ausland. Urlaubsbilder lieber erst öffentlich
teilen, wenn man wieder zu Hause
ist. Eine erkennbar leere Wohnung
kann Diebe anlocken.
So leb ich heute!
Foto der Woche: Katzen
Karolin Unterste-Bahrenberg hat
mit diesem Bild unseren Wettbewerb Foto der Woche zum Thema Katzen gewonnen. Die Jury
sagt: Dieser niedliche Schnappschuss von Karolin hat uns überzeugt. Die Katze genießt die Sonne
und fühlt sich pudelwohl. Man
kann nur erahnen, wie weich sich
ihr Fell anfühlt.
In dieser Woche suchen wir Fotos zum Thema Frankreich.
Schicken Sie uns Ihr Bild (in hoher
Auflösung) zum Thema per Mail
zu: foto-wochenblaetter@funkemedien.de. Achtung: Es dürfen
nur eigene Fotos oder solche, an
denen Sie die Nutzungsrechte haben, eingesandt werden. Wer Fotos schickt, erklärt sich damit einverstanden, dass sie unter Nennung des Fotocredits in unseren
Zeitungen, auf unseren Social-Media-Accounts und der Newswall
am Limbecker Platz in Essen veröffentlicht werden.
Gemeinsam werden
Helden stärker
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zum Herausnehmen
und Sammeln
Booklet mit
17 Rezepten für die
schnelle Küche
Jetzt im Handel
Pünktlich zu den Sommerferien
hat Asmodee das kooperative
Brettspiel LEGO: Ninjago Destinys
Bounty Adventures für zwei bis
vier Spieler ab acht Jahren herausgegeben. Das Spiel vereint LEGOBauspaß mit immer neuen taktischen Varianten des Brettspiels.
Bösewichte greifen die Destinys
Bounty an. Um die wichtigsten Bereiche des Schiffes zu schützen,
müssen die Spieler kommunizieren und sich gegenseitig unterstützen.
Jeder erhält ein Set aus einer LEGO-Ninjago-Spielfigur, vier Spinjitzu Tornados, die die Stärke der
Ninjas symbolisieren, sechs Fähigkeitskarten und zugehörige Ausrüstungsgegenstände. Das Spielbrett ist doppelseitig, je nach Anzahl der Spielenden. Gemeinsam
können sechs Abenteuer mit je
drei Kapiteln bestanden werden,
die in ihrer Schwierigkeit steigen.
Dabei ist der Ablauf immer gleich.
Die Ninjas starten im Zentrum des
Schiffs, über verschiedene Eingänge fallen die Bösewichte auf dem
Schiff ein und müssen besiegt werden, bevor sie wichtige Infrastruktur erreichen. Am Anfang jedes
Zuges wird eine Ereigniskarte offengelegt und ausgeführt. Dann
zieht der Spieler am Zug seinen
Ninja um maximal so viele Schritte wie er Stärke-Tornados hat in
andere Räume. Trifft er dort auf
einen oder mehrere Bösewichte,
versucht er diese zu bekämpfen.
Befindet sich ein weiterer Ninja im
gleichen oder Nachbarraum, bekommt er Unterstützung. Die Ninjas gewinnen, wenn sie mehr Stärkepunkte haben als die zu besiegenden Bösewichte.
Ein Spiel mit leichtem Einstieg
und taktischer Tiefe, dass durch
den LEGO-Bauaspekt auch Wenigspielern Spaß macht. Asmodee
LEGO Ninjago: Destinys Bounty
Adventures ist für zirka 450 Euro
im Handel erhältlich.
Wir verlosen zwei Exemplare unter allen,
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Name und Adresse senden an gewinnspielwochenblaetter@funkemedien.de. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Datenschutzhinweis: Wir informieren Sie über die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf www.funkemedien.de/de/Datenschutzinformation.
Gemeinsam versuchen die Spieler bei LEGO Ninjago: Destiny's Bounty Adventures
das Schiff vor den Bösewichten zu verteidigen.
presse / Asmodee
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