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Wenn Frauen von Partnern oder Ex-Partnern getötet werden, weil sie Frauen sind und wie Besitz behandelt werden, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst oft wegen Totschlags,
häufig werden Täter auch wegen Totschlags verurteilt. Das sollte sich ändern, Feminizide sollten als Morde gewertet werden, fordern auch viele Juristinnen.
FOTO: DAVID INDERLIED
Es wird derzeit nicht genug
zum Schutz für Frauen getan
Richterin und Amtsgerichtsdirektorin Kirstin Seidel über tödlichen Hass gegen Frauen und darüber,
wie das Strafrecht geändert werden sollte, um Femizide angemessen ahnden zu können.
Frau Seidel, wenn Medien wie
auch die HAZ über Fälle berichten, in denen es um Tötungen
von Frauen durch Partner oder
Ex-Partner geht, gibt es in
Kommentaren häufig die Forderung, man solle die Tat klar als
Femizid bezeichnen also als
Tötung einer Frau wegen ihres
Geschlechts und aus einem
männlichen
Besitzdenken
heraus. Was halten Sie von dieser Forderung erst einmal aus
weiblicher und ganz persönlicher Sicht?
Der Begriff Femizid ist in
Deutschland noch kein
Rechtsbegriff. Wenn erwiesen ist,
dass eine Frau oder ein Mädchen
aufgrund ihres Geschlechts Opfer
tödlicher Gewalt geworden ist,
ZUR PERSON
Kirstin Seidel
FOTO: PRIVAT
Die 53-jährige Juristin
Kirstin Seidel lebt in Hildesheim und ist Direktorin
des Amtsgerichts Elze.
Zudem ist Seidel stellvertretende Vorsitzende des
Niedersächsischen Richterbundes (NRB).
sollte auch meines Erachtens in
der Öffentlichkeit der Begriff
Femizid dafür verwendet werden,
um deutlich zu machen, dass es
nicht nur ein singuläres Beziehungsdrama war. Vielmehr müssen wir als Gesellschaft anerkennen, dass wir ein strukturelles
Gewaltproblem haben, das wir
wirksam bekämpfen müssen, um
Leben zu retten; denn jeden Tag
werden in Deutschland im
Schnitt mindestens zwei Frauen
oder Mädchen Opfer eines versuchten
oder
vollendeten
Tötungsdelikts.
Und wie bewerten Sie die Sache
als Juristin angesichts der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland?
Ich sehe das genauso, wie die
Niedersächsische Justizministerin
Dr. Kathrin Wahlmann im Oktober 2025 im Landtag gesagt hat:
Wenn ein Mann eine Frau als
sein Eigentum betrachtet und sie
tötet, weil sie sich seinem Willen
widersetzt weil sie anders leben
will, weil sie sich anders kleidet,
weil sie ausgeht dann ist das
ein Femizid und muss grundsätzlich als Mord bestraft werden.
Im Moment ist es so, dass ein
Mann, der eine Frau tötet, weil
sie eine Frau ist, nicht zwingend
als Mörder zu lebenslanger Haft
verurteilt wird, deshalb muss das
Strafgesetzbuch geändert werden.
Italien hat 2025 einen neuen
Artikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Darin heißt es:
Dem, der eine Frau aufgrund
ihres Geschlechts aus Hass,
Diskriminierung oder als Akt
der Kontrolle tötet, drohe
lebenslange Haft. Was halten
Sie von der Idee, auch im Deutschen Strafgesetzbuch einen
Jetzt einen
Termin
vereinbaren
eigenen Femizid-Paragrafen zu
schaffen?
Ein eigener Paragraf ist aus meiner Sicht nicht zwingend notwendig, um den strafrechtlichen
Schutz von Frauen im Strafgesetzbuch zu verankern. Es ist
immer besser, Straftatbestände in
die bestehende Systematik einzuordnen.
Bund und einige Bundesländer,
darunter auch Niedersachsen,
setzen sich für eine Reform des
Strafrechts ein. Möglich wäre
dabei auch die Reform des
Umgangs mit vorsätzlichen
Tötungsdelikten man könnte,
auch das wird von manchen
gefordert, Femizide unter dem
Mord-Paragraf 211 aufführen.
Also Frauenhass und Besitzdenken als weiteres Mordmerkmal
aufnehmen. Wie stehen Sie
dazu?
Die Definition des Mörders in §
211 Absatz 2 StGB zu überarbeiten, halte ich für systematisch
richtig und zielführend.
Für wie realistisch halten Sie es,
dass das Strafrecht in den kommenden fünf Jahren so reformiert wird, dass Femizide in
irgendeiner Form gesondert
berücksichtigt?
Die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Frauen durch
ein neues Qualifikationsmerkmal
bei den Mordtatbeständen ist Teil
des Koalitionsvertrags zwischen
CDU, CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode. Das Land
Niedersachsen hat zudem angekündigt, einen Antrag zur
Ahndung eines Femizids als
Mord in den Bundesrat einzubringen. Ich bin daher sehr optimistisch, dass die Reform zeitnah kommen wird.
Ist die deutsche Justiz vielleicht auch noch zu konservativ und zu stark von Männern
geprägt? Ich frage, weil eine
2025 veröffentlichte Studie
zeigte, dass deutsche Gerichte
nur selten, nämlich nur in 24
Prozent der Fälle, bei Tötungen von Frauen durch ihre
Partner auf das Mordmerkmal
niedrige Beweggründe erkennen.
Das persönliche Mordmerkmal
sonstige niedrige Beweggründe dient als Auffangtatbestand
und kommt zum Tragen, wenn
die Motive für die Tötung eines
anderen Menschen nach allgemeiner Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster
Stufe stehen. Die Beurteilung
hängt immer von vielen
Umständen des Einzelfalls ab.
Angesichts des inzwischen ausgeglichenen Frauen-MännerVerhältnisses an den Gerichten
habe ich keinen Anlass für die
Annahme, dass die Schwurgerichtskammern in Deutschland
männerdominiert sind.
Die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven hat kürzlich in
einem Beitrag für diese Zeitung in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs verwiesen, die wohl für viele
Richter noch maßgeblich sei.
Darin hieß es: Gerade der
Umstand, dass eine Trennung
von Tatopfer ausgegangen ist,
darf als gegen die Niedrigkeit
des Beweggrunds sprechender
Umstand beurteilt werden. Im
Klartext heißt das doch: Die
Frau ist selbst schuld, wenn
sie mit ihm Schluss macht.
Macht Sie solch ein Grundsatzurteil nicht wütend?
Der zitierte Satz entspricht tatsächlich einer gefestigten
Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs
bei sogenannten Trennungstötungen. Der 5. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs
hat
dagegen bereits 2022 klargestellt, dass allein der Umstand,
dass die Trennung vom Opfer
ausgegangen ist, kein tragfähiges Indiz gegen niedrige
Beweggründe darstellt und als
solches nicht überhöht werden
dürfte. Es braucht daher bei der
geltenden Gesetzeslage immer
eine differenzierte Prüfung, ob
beim Täter Verzweiflung und
Ausweglosigkeit oder eigensüchtiges Besitz- und Herrschaftsdenken handlungsleitend war.
Frauenhäuser, in denen Frauen Schutz vor gewalttätigen
Partnern und Ex-Partnern
finden, sind in der Regel völlig überbelegt und unterfinanziert. Tut der Staat grundsätzlich genug für den Schutz von
Frauen? Wo sehen Sie Nachholbedarf?
Nein, derzeit wird nicht genug
zum Schutz für Frauen getan
und die Änderung des Strafgesetzbuches wird auch nicht
ausreichend sein. Es braucht
eine große Investition in Präventionsmaßnahmen, um die
geschlechtsspezifische Gewalt
gegen Mädchen und Frauen zu
bekämpfen. Geschlechterstereotype müssen abgebaut und
die Verantwortung von Männern für eine gewaltfreie
Beziehung gestärkt werden.
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